Cuvillier Verlag
Inhaberin: Annette Jentzsch-Cuvillier
Nonnenstieg 8
37075 Göttingen
1.1 Diese allgemeinen Lizenzbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der „Cuvillier E-Collection“ durch den Lizenznehmer im Rahmen der mit ihm geschlossenen Nutzungsverträge. Der Cuvillier Verlag (im Folgenden: CV) stellt über sein Produkt „Cuvillier E-Collection“ dem Lizenznehmer den systematischen Online-Download von elektronischen Versionen von Büchern, Zeitschriften, Institutsreihen und sonstigen elektronischen Datenbanken und Dokumenten im durch die Nutzungsverträge beschriebenen Umfang (z.B. Gesamtpaket, Fachbereichspaket/e, pick & choose) zur Verfügung. Eine Bereitstellung der Inhalte erfolgt alternativ auch über ein individuelles physisches Trägermedium (z.B. CD, DVD, USB-Stick etc.) nach Absprache mit dem CV im Einzelfall. Sofern in den Nutzungsverträgen nicht Abweichendes vereinbart wurde, erwirbt der Lizenznehmer die nicht ausschließlichen, zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte („Kaufmodell“) für einen Standort („Einzelstandortlizenz“).
1.2 Das Angebot richtet sich an Unternehmer (eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) im Sinne des §14 BGB, nicht an Verbraucher (§13 BGB).
1.3 Darüberhinaus stellt der CV seinen Kunden den erworbenen Lizenzgegenstand als freiwillige Zusatzleistung auf seiner Homepage zur Verfügung. Hierzu hat ein jeder Kunde die Möglichkeit, IP-Adresskreise oder einzelne IP-Adressen anzugeben, über welche die Lizenzgegenstände heruntergeladen werden dürfen. Nutzer des Kunden können dann direkt auf der Buch-Detailseite der CV-Homepage den Download vornehmen. Ein Rechtsanspruch des Kunden besteht insoweit nicht. Der CV ist berechtigt, diesen Service jederzeit ohne Angaben von Gründen einzustellen.
2.1 Der Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem CV kommt mit der schriftlichen Annahme des Vertragsangebots durch den CV zustande.
2.2 Der Lizenznehmer erklärt sich mit Vertragsschluss mit der Geltung der vorliegenden Bedingungen einverstanden.
2.3 Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers finden keine Berücksichtigung, sofern der CV deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sonstige, zusätzliche Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden nur Anwendung, sofern sie den CV begünstigen.
2.4 Diese Lizenzbedingungen können ausgedruckt und gespeichert werden. Sie stehen auch auf der Homepage des CV zum Ausdrucken und Herunterladen zur Verfügung.
3.1 Dem CV ist es gestattet, diese Lizenzbedingungen gelegentlich ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, eine solche Änderung ist für den Lizenznehmer unzumutbar.
3.2 Im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses wird der Lizenznehmer über die Änderungen ausdrücklich informiert und auf die – hervorgehobenen – geänderten Passagen hingewiesen.
3.3 Gibt der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen nach Information über die Neufassung zu erkennen, dass er die Neufassung nicht akzeptiert, so gilt dies als stillschweigende Zustimmung, und das Vertragsverhältnis gilt ab diesem Zeitpunkt unter Einbeziehung der Neufassung fort.
3.4 Anderenfalls wird das Vertragsverhältnis unter Geltung der unveränderten Fassung der Lizenzbedingungen fortgeführt.
3.5 Der CV verpflichtet sich, mit der Information über die gewünschten Änderungen den Vertragspartner über sein Recht zum Widerspruch sowie über die Bedeutung der Widerspruchsfrist zu informieren.
Der Cuvillier-Verlag ist berechtigt, die Gestaltung der unentgeltlichen und entgeltlichen Leistungen zu ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben und/oder vollziehbare behördliche Anordnungen erforderlich ist.
5.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass der Lizenzgegenstand zu Gunsten des CV urheberrechtlich geschützt ist. Das betrifft sowohl die elektronischen Versionen von Büchern, Zeitschriften, die Datenbank, Datenbankwerke, sonstige Dokumente als auch in dieser enthaltene urheberrechtlich geschützte Werke und sonstige schutzfähige Elemente.
5.2 Der CV behält sich das Recht vor, jederzeit einzelne Inhalte oder Teile des Lizenzgegenstandes zurückzuziehen, wenn der CV nicht mehr die erforderlichen Rechte besitzt oder begründeter Verdacht besteht, dass einzelne Inhalte oder Teile des Lizenzgegenstandes Rechte Dritter verletzen oder sonst unrechtmäßig, z.B. verleumderisch oder obszön, sind.
5.3 Autorennamen, Urheberrechtsvermerke, Hinweise auf Kennzeichen (insbesondere Marken und Unternehmensbezeichnungen), Logos, andere der Identifikation dienende oder urheberrechtlich relevante Hinweise sowie Haftungsausschlüsse, Rechtsvorbehalte etc. dürfen nicht entfernt, verändert oder unterdrückt werden.
5.4 Der CV kann den Lizenzgegenstand jederzeit mit visuellen Merkmalen versehen (z.B. digitale Wasserzeichen), die dem urheberrechtlichen Schutz des Lizenzgegenstandes dienen.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bereits ausgelieferte Lizenzgegenstände durch hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen erneuerte Versionen des jeweiligen Lizenzgegenstandes zu ersetzen. Die Kosten für eine nachträgliche Anpassung bereits in die Systeme des Lizenznehmers eingepflegter Lizenzgegenstände trägt der CV.
6.1 Der Lizenznehmer erhält für die lizenzierten Produkte und zeitlich auf die Lizenzlaufzeit begrenzt Nutzungs- und Zugriffsrechte nach Maßgabe der vorliegenden Lizenzbedingungen und des Nutzungsvertrags. Nutzung und Zugriff sind dabei nur insoweit zulässig, als sie durch diese Bedingungen oder den Nutzungsvertrag ausdrücklich gestattet sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Lizenznehmer kein Eigentum an dem jeweiligen Werk erwirbt.
Sofern nicht anders vereinbart, wird das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich uneingeschränkte sowie räumlich beschränkte Nutzungsrecht an dem gekauften Lizenzgegenstand erworben.
6.2 Der Lizenzgegenstand wird dem Lizenznehmer zwecks Archivierung in ein geschlossenes und gegen unberechtigten Zugriff Dritter geschütztes Datenbank-System des Lizenznehmers zur Verfügung gestellt.
Der Übertragungsweg erfolgt nach Wahl des Kunden wie folgt:
a) Der Kunde kann den Lizenzgegenstand über einen temporären FTP-Zugang vom Server des CV herunterladen. Die Dauer des Zugangs kann der CV zeitlich befristen. Das nähere regelt der Nutzungsvertrag.
b) Der Kunde übermittelt dem CV seine eigenen FTP-Zugangsdaten und der CV überträgt den Lizenzgegenstand auf den FTP-Server des Kunden.
c) Der Kunde erhält den Lizenzgegenstand auf einem physischen Trägermedium auf dem Postwege.
6.3 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den archivierten Lizenzgegenstand durch angemessene und geeignete technische und rechtliche Maßnahmen gegen Missbrauch, insbesondere den Zugriff unberechtigter Dritter, eine Überschreitung der eingeräumten Rechte, eine vertragswidrige Nutzung und sonstige Störungen zu schützen und jegliche Wiederholungen auszuschließen. Er hat dem CV auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen generell und im Einzelfall getroffen werden.
6.4 Erlangt der Lizenznehmer Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff auf den Lizenzgegenstand oder anderen Missbrauch wie unter 6.3 beschrieben, hat er dies dem CV unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Missbrauchs oder der objektiv gerechtfertigten Befürchtung eines solchen kann der CV vom Lizenznehmer umgehende Sperrung und/oder Löschung des Lizenzgegenstandes verlangen, bis der Lizenznehmer die Sicherheit seiner elektronischen Datenbank (wieder)hergestellt hat. Das Recht auf Schadensersatz und zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
6.5 Der Lizenznehmer hat dem CV sämtliche Schäden zu ersetzen, die durch vertragswidrige oder unsachgemäße Nutzung durch berechtigte Nutzer oder durch Dritte entstehen, die über das Netzwerk des Lizenznehmers unberechtigt auf den Lizenzgegenstand zugreifen, und die der Lizenznehmer durch Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß Ziffer 6.3 hätte verhindern können.
6.6 Die Zugriffsberechtigung zum Download von der Internetpräsenz des CV besteht ausschließlich für die dem CV gemeldete(n) IP-Adresse(n) oder Benutzername(n)/Passwort(wörter).
6.7 Berechtigten Nutzern ist es erlaubt, den Lizenzgegenstand über Computer-Arbeitsplätze in den physischen Räumlichkeiten des Lizenznehmers sowie – wenn der Lizenznehmer dies ermöglicht – mittels Fernzugriff („remote access“) über das sichere Netzwerk des Lizenznehmers zu nutzen.
Eine Autorisierung des jeweiligen Benutzers erfolgt über die durch diesen verwendete IP-Adresse. Der Lizenznehmer übermittelt hierzu berechtigte IP-Adressbereiche oder einzelne IP-Adressen seiner Organisation an den CV. Im Übrigen ist es nicht erlaubt, den Lizenzgegenstand öffentlich wiederzugeben oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
6.8 Der Lizenznehmer und berechtigte Nutzer dürfen für den privaten Gebrauch oder Lehr- und Forschungszwecke auf den Lizenzgegenstand zugreifen, diesen ansehen und durchsuchen sowie mit Notizen und Lesezeichen versehen.
6.9 Dem Lizenznehmer und den berechtigten Nutzern ist es nicht erlaubt, den Lizenzgegenstand ganz oder in Teilen durch Verkauf an Dritte, Vermietung, Verpachtung, Verleih oder in sonstiger Weise zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen oder auszuwerten.
6.10 Dem Lizenznehmer ist es nicht erlaubt, sich kommerziell an entgeltlichen Dokumentenlieferdiensten zu beteiligen und hierfür den Lizenzgegenstand ganz oder in Teilen zur Verfügung zu stellen.
Es ist dem Lizenznehmer jedoch ausnahmsweise erlaubt, auf Wunsch einer anderen Bibliothek einen Ausdruck eines Teils des Lizenzgegenstandes (z.B. einen Zeitschriftenartikel oder ein Buchkapitel) zu erstellen und diesen im Wege der nicht-kommerziellen Fernleihe zu verschicken. Zulässig ist dabei nur der Ausdruck auf Papier; eine elektronische Kopie darf nicht erstellt werden. Zugelassen ist jedoch eine Verwendung der „Ariel Interlibrary Loan Software“ zum Versand eines Teils des Lizenzgegenstands zu einem Drucker/Fax einer Empfängerbibliothek, ein Versand an Emailadressen ist nicht gestattet.
6.11 Dem Lizenznehmer und den berechtigten Nutzern ist es nicht erlaubt, Teile des Lizenzgegenstandes außerhalb des sicheren Netzwerkes des Lizenznehmers in einem anderen Netzwerk verfügbar zu machen. Als Netzwerk gilt auch das Internet bzw. World Wide Web.
6.12 Lizenznehmer und die berechtigten Nutzer dürfen nicht mittels Robots, Spidern, Crawlern oder anderen automatisierten Download-Programmen oder anderen Hilfsmitteln den sich auf der Plattform des CV befindlichen Lizenzgegenstand fortlaufend und automatisiert durchsuchen, indexieren oder abrufen.
6.13 Lizenznehmer und die berechtigten Nutzer dürfen den Lizenzgegenstand ganz oder in Teilen nicht ver- oder bearbeiten oder anderweitig umgestalten. Dies gilt nicht, soweit vorstehende Handlungen zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich sind.
6.14 Der Lizenznehmer muss ferner alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass
1. nur berechtigten Nutzern Zugang zum Lizenzgegenstand gewährt wird;
2. sowie die Lizenzbedingungen eingehalten werden.
7.1 Der CV stellt seinen Kunden den erworbenen Lizenzgegenstand freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung (derzeit) auch im Rahmen einer Online-Datenbank zur Verfügung. Ein eigenständiger Rechtsanspruch des Kunden auf diese Zusatzleistung besteht ausdrücklich nicht.
7.2 Der Zugriff hierauf erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung. Institutionen mit fester IP-Adresse können mit dem CV vereinbaren per IP-Check auf die Online-Datenbank zuzugreifen. Sofern der Kunde nicht per IP-Check zugreift, hat er dem CV die berechtigten Nutzer namentlich zu nennen.
7.3 Den Kunden treffen hinsichtlich der Nutzung der Online-Datenbank die Pflichten aus Ziffer 6 dieser Lizenzbedingungen gleichermaßen. Insbesondere hat er Zugangsdaten und Passwörter geheimzuhalten, die Online-Datenbank vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen sowie sicherzustellen, dass die Nutzer in seinen Institutionen diesen Verpflichtungen nachkommen. Jeder Missbrauch ist dem CV unverzüglich anzuzeigen. Der Lizenznehmer haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
Der CV haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:
8.1 Der CV haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des CV oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom CV gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.
8.2 Der CV haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen haftet der CV nicht. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Ziffer 8.2 sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Lizenznehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.3 Der CV übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Daten. Mängelansprüche für inhaltliche Fehler sind ausgeschlossen.
8.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des CV.
8.6 Soweit der Lizenznehmer Mängel bezüglich des Lizenzgegenstandes (z.B. beim Kopienversand entstandene Inhalts-, Sinn- und Druckfehler) zu vertreten hat, stellt er den CV von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte – insbesondere Nutzer – gegen den CV geltend machen.
9.1 Die Nutzungs- und Zugriffsrechte stehen unter der Bedingung, dass fällige Zahlungen geleistet werden.
9.2 Rechnungen des CV sind nach Zugang beim Lizenznehmer jeweils sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9.3 Der Lizenznehmer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom CV anerkannt sind.
10.1 Aufgrund von Wartungsarbeiten und Pflegemaßnahmen kann es zu vorübergehenden Beschränkungen der Verfügbarkeit kommen. Der CV wird die erforderlichen Arbeiten möglichst zügig und reibungslos durchführen.
10.2 Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Internetpräsenz des CV geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Anbieter wird den Kunden auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren. Der Lizenznehmer hat einen ausreichenden Schutz der von ihm eingesetzten Systeme vor Viren und unbefugtem Zugriff entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik sicherzustellen.
10.3 Zur Feststellung vertragswidriger Nutzung und Missbrauchs ist der CV berechtigt, den Zugriff auf den Lizenzgegenstand auf der Internetpräsenz des CV zu überwachen.
11.1 Störungen der Verfügbarkeit der E-Collection berechtigen den Lizenznehmer nicht zur Kündigung oder Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen, wenn die Störungen kurzfristiger Natur sind. Nur wenn die Störungen erheblich über ein zu tolerierendes Maß hinausgehen, ist der Lizenznehmer – nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlichen, angemessenen Frist zur Störungsbeseitigung – zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 11.3 berechtigt. Dabei gilt für eventuelle Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche Ziffer 8; weitere Rechte sind ausgeschlossen.
11.2 Der Lizenznehmer hat dem CV auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
11.3 Der CV behebt Mängel nach Erhalt einer schriftlichen nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Lizenznehmer innerhalb angemessener Frist.
11.4 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt – außer bei Vorsatz – ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung.
11.5 Darstellungen in Marketingmaterialien, Leistungsbeschreibungen etc. stellen keine Garantien dar. Voraussetzung einer Garantie ist eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung des CV.
12.1 Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass der CV personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt sowie zur Übermittlung von Informationen über aktuelle Angebote und Preise verarbeitet. Mit Blick auf personenbezogene Daten wird im Übrigen auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
12.2 Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist sowie für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke.
Bei notwendiger Weiterleitung der Lizenznehmerdaten an Dritte (Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen, Dienstleister) werden diese zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
12.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
13.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
13.2 Erfüllungsort ist Göttingen.
13.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Göttingen.
13.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
13.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt.