Durch die Habilitation wird der Nachweis zur Lehrbefähigung erbracht und somit die Voraussetzung zur Erteilung der Lehrbefugnis geschaffen. Die Habilitationsschrift ist die angesehenste akademische Qualifikationsschrift und der Schlusspunkt der akademischen Publikationskarriere.
Im Habilitationsverfahren gilt es die Fähigkeit zur Forschung und Lehre nachzuweisen – in der gesamten Breite des Faches. Zwecks des Habilitationsgesuchs erfolgt die schriftliche Beantragung für dieses Prüfungsverfahren. Die Formalitäten erfolgen hierfür meist nach Abschluss des schriftlichen Teils – je nach Zeitaufwand für die Forschung. Dabei erfolgt bei dem Gesuch die Angabe des angestrebten Fachgebiets oder Faches des Habilitanden*in. Hierauf folgt die Zulassung und Eröffnung des Habilitationsverfahren.
Im Gegensatz zur Dissertationsschrift muss die Habilitationsschrift nicht immer publiziert werden – Informationen zur Veröffentlichungspflicht sind in der Habilitationsordnung nach Fachbereichen zu finden. Hierin finden Sie auch die Weise der Veröffentlichung und Hinweise zur Verbreitung für die Öffentlichkeit wieder. Es besteht die Anforderung, dass sie mehreren inhaltlichen sowie auch formalen Voraussetzungen gerecht wird, damit die Qualitätsansprüche einer wissenschaftlichen Monographie erfüllt werden.
Die Anzahl an Publikationen von Wissenschaftler*innen sowie die damit verbundene Häufigkeit der Zitationen haben eine hohe Bedeutung. Dies dient nicht nur der Verdeutlichung von wissenschaftlichen Leistungen, sondern vielmehr auch dem Austausch von neuen Erkenntnissen und Informationen mit der Erreichung eines breiten Publikums.
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