Cuvillier Verlag

35 Jahre Kompetenz im wissenschaftlichen Publizieren
Internationaler Fachverlag für Wissenschaft und Wirtschaft

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Förderung und Finanzierung Ihrer Veröffentlichung


Sie suchen nach Möglichkeiten zur Finanzierung Ihrer:

  • Dissertation/Doktorarbeit
  • Habilitation
  • Open Access Publikation?

Der Cuvillier Verlag unterstützt talentierte Wissenschaftler*innen bei der Publikation ihrer herausragenden Forschungsarbeit. Jeden Monat wählen wir eine ausgezeichnete Arbeit aus, welche eine Förderung in Höhe von 250,00€ erhält.

Wie Sie teilnehmen: Nach Einsendung Ihrer Arbeit und der Unterzeichnung des Verlagsvertrags nehmen wir Sie automatisch in den Cuvillier Science-Fond auf und berücksichtigen Ihre Arbeit bei der Auswahl.*

Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Promotion!


Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft/VG-Wort


Der VG Wort Wissenschaftsförderfonds gewährt den Promovierenden Druckkostenzuschüsse.

Voraussetzung für die Antragstellung auf eine Förderung:

•   Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Werke, die wegen ihrer Spezialisierung sonst nicht publiziert werden können
•   Habilitationen zu Spezialthemen
•   Wissenschaftliche Monographien zu Spezialthemen

Über die Förderung entscheidet ein Ausschuss aus Verlegern und Wissenschaftlern.
Weitere Informationen unter: www.vgwort.de



Förderungen für Dissertationen


Landesgraduiertenstipendien

Landesgraduiertenstipendien werden von einzelnen Hochschulen vergeben.

Voraussetzungen für die Antragstellung auf eine Förderung:

•   Ein überdurchschnittlich gutes Examen
•   Die Publikation muss einen wichtigen Beitrag für die Wissenschaft leisten
•   Die Förderungsdauer beträgt in der Regel 2 Jahre und kann gegebenenfalls um ein weiteres Jahr verlängert werden.

•   Ansprechpartner ist die Hochschule, an der die Dissertation erstellt wird


Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die DFG fördert den graduierten wissenschaftlichen Nachwuchs mit interdisziplinären Ausrichtung, welcher an der Forschung beteiligt ist. Derzeit sind ca. 300 Graduiertenkollegs an Hochschulen und deren Einrichtungen etabliert.

Voraussetzungen für die Antragstellung auf eine Förderung:

•   Die Altersgrenze von 28 Jahren darf nicht überschritten werden
•   Sehr gutes Examen
•   Förderungsdauer: 2 Jahre, optional um max. 1 Jahr erweiterbar.
Weitere Informationen unter www.dfg.de

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Der DAAD gewährt seinen Stipendiaten u.a. Druckkostenzuschüsse für ihre wissenschaftlichen Veröffentlichungen und ist besonders für internationale Wissenschaftler interessant.

Voraussetzungen für die Antragstellung auf eine Förderung:

•   Ausländische Hochschulabsolventen mit Forschungsaufenthalt in Deutschland

•   Deutsche Hochschulabsolventen mit Forschungsvorhaben im Ausland
Weitere Informationen unter www.daad.de

Begabtenförderungswerke

Diese 10 Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien, die aus staatlichen Zuschüssen gespeist werden. Förderungsdauer: 1 Jahr, optional 1 oder 2 Jahre verlängerbar.

Voraussetzungen für die Antragstellung auf eine Förderung:
Sind bei den jeweiligen Begabtenförderungswerken anzufragen, da diese unterschiedlich definiert sind.

•   Konrad-Adenauer-Stiftung (www.kas.de)
•   Friedrich-Ebert-Stiftung (www.fes.de)
•   Friedrich-Naumann-Stiftung (www.fnst.de)
•   Hanns-Seidel-Stiftung (www.hss.de)
•   Heinrich-Böll-Stiftung (www.boell.de)
•   Studienstiftung des Deutschen Volkes (www.studienstiftung.de)
•   Cusanuswerk (www.cusanuswerk.de)
•   Evangelisches Studienwerk (www.evstudienwerk.de)
•   Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de)
•   Stiftung der Deutschen Wirtschaft – Studienförderwerk Klaus Murmann (www.sdw.org)



Förderungen für Habilitationen


Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Förderungsgebiete:
•   Forschung an Hochschulen
•   Forschung an öffentlich finanzierten Forschungsinstituten

Voraussetzung für die Antragstellung auf eine Förderung:

•   Die Forschung muss innerhalb Deutschlands erfolgen
•   Alle Bereiche der Wissenschaft werden abgedeckt
•   Abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung

Unterstützt werden:
•   Stipendien
•   Sachbeihilfen
•   Forschungssemester
•   Kongresse
•   u.a.

Weitere Informationen unter: www.dfg.de



Förderungen für Open Access


Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Das BMBF unterstützt Privatpersonen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Finanzierung von Open Access Publikationen.

Förderungsgebiete:

  • Privatperson
  • Hochschule
  • Forschungseinrichtung

Voraussetzung für die Antragstellung auf eine Förderung:

  • Die Forschung muss innerhalb Deutschlands erfolgen („bundesweit“)
  • Förderbereich liegt bei Forschung & Innovation (themenoffen)
  • muss ein abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten sein (Post-Grant-Fund)

Unterstützt werden die Veröffentlichungskosten:

  • bis zu einer Höhe von EUR 2.000 (netto) je Publikation 100 Prozent der Veröffentlichungsausgaben,
  • bei höheren Ausgaben zusätzlich 20 Prozent des Mehrbetrags, insgesamt höchstens EUR 2.400 (netto) pro Publikation.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)


Förderungsgebiete:

  • Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen

Voraussetzung für die Antragstellung auf eine Förderung:

  • Förderung im Rahmen des Programms „Publikationsbeihilfe“ – d.h. keine Unterstützung ausschließlicher Open Access Veröffentlichungen

Unterstützt werden:

  • Pauschale Publikationsmittel (z.B. Gebühren für Open-Access-Veröffentlichungen)

Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)

Der FWF ermöglicht eine finanzielle Unterstützung beim Publizieren von referierten (Open Access) Publikationen im Rahmen folgender Programme:

  • Selbstständige Publikationen (Für begutachtete Buchveröffentlichungen wie Monografien, Sammelbände etc. sowie webbasierte Veröffentlichungen)
  • Referierte Publikationen (für Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften, auf Open-Access-Plattformen, in Sammelbänden oder Proceedings)
Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Personen, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit überwiegend in Österreich oder in Verantwortung einer österreichischen Forschungsstätte im Ausland ausüben
  • Publikationen von AutorInnen im Ausland werden nur dann gefördert, wenn das Werk Ergebnis eines vom FWF geförderten Projekts ist
  • Institute, Institutionen oder Firmen sind nicht antragsberechtigt
  • Habilitationen und überarbeitete Dissertationen von Personen im Ausland werden bis drei Jahre nach Abschluss der Arbeit, wenn diese in Verantwortung einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt und angenommen wurden, gefördert

Unterstützt werden:

  • Herstellungskosten
  • Lektorat und Übersetzungen
  • Open Access Gebühren

Weitere Informationen unter: https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/open-access-policy


Beihilfe durch private Stiftungen und steuerliche Vergünstigungen


Alle private Stiftungen oder forschungsfördernde Institutionen finden Sie unter www.stiftungsindex.de.

Die Kosten für Ihre Dissertation können im Rahmen der steuerlichen Vorschriften unter Umständen als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Steuerberater.



Sie haben noch Fragen zu den Anträgen oder benötigen noch mehr Informationen?

*Bei der Auswahl werden alle wissenschaftlichen Arbeiten ab dem 01.01.2022 in einer Auftragshöhe von mindestens 600,00€ berücksichtigt.