Erhalten Sie Tantiemen nach Ihrer Publikation
Auch Autoren wissenschaftlicher Werke haben einen Anspruch auf die Ausschüttungen der VG Wort. So können auch Sie
kostenlos und ohne Abtretung weiterer Tantiemen Ihren Anspruch geltend machen. Ein Informationsblatt und ein Antragsformular erhalten Sie von uns nach Ihrem Manuskripteingang.
Die Verwertungsgesellschaft Wort legt jährlich in Abhängigkeit der Einnahmen der Gesellschaft die Vergütung fest.
Beispielsweise erhielt der Autor einer Publikation im Bereich Wissenschaft 2020 eine Vergütung von 1.400 €!
Wenn die Meldung von Ihnen bis zum 30. Januar eines Jahres erfolgt ist, erfolgt die Ausschüttung im Juli des laufenden Jahres – ansonsten im Folgejahr. Achten Sie darauf, dass bei Veröffentlichung von Dissertationen und Habilitationsschriften zwischen Antragstellung und der letzten mündlichen Prüfung nicht mehr als 24 Monate liegen dürfen. Verlage können nur bei Zustimmung des Urhebers an der Ausschüttung beteiligt werden. Natürlich stehen wir Ihnen gerne für Fragen bezüglich der VG-Wort-Ausschüttung zur Verfügung.
Der Wahrnehmungsvertrag muss vor Erscheinen des Titels bzw. im Erscheinungsjahr geschlossen werden.
Ausführliche Informationen und die Möglichkeit einer Meldung via Internet finden Sie auf der Homepage der VG-Wort:
www.vgwort.de.