Inwiefern sind die pandemiebedingten Freiheitsbeschränkungen wie die in Covid-19-Zeiten mit dem Grundgesetz vereinbar?
Die Corona Pandemie hat den demokratischen Rechtsstaat vor große Herausforderungen gestellt: es entstand ein Konflikt zwischen Gesundheitsschutz und Freiheit – inwiefern sind die pandemiebedingten Freiheitsbeschränkungen mit dem Grundgesetz vereinbar? Zugleich wurden auch bestehende Lücken des Rechtstaates offenbart und die Arbeitsfähigkeit der Justiz in Frage gestellt – mit Blick auf Defizite bei der Digitalisierung.
Ein viel diskutiertes Thema ist die Onlinedurchführung von Parteitagungen und Kandidatenaufstellungen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Die meisten Parteien nutzten digitale Formate, um auch während der Pandemie gemeinsame Tagungen und Konferenzen zur Willensbildung durchzuführen. Doch hinsichtlich des rechtlichen Rahmens gibt es hier immer noch Unklarheiten – dürfen zum Beispiel Abstimmungen digital durchgeführt werden? Und würden digitale Wahlen eine Bereicherung oder eher eine Problematik für den Rechtsstaat darstellen? Einerseits gibt es also immer noch keine wirkliche rechtliche Lösung für diese Fragestellungen, andererseits ist auch die technische Umsetzung fragwürdig.
Die Corona Pandemie hatte so manche Auswirkungen auf den Strafprozess und das Justizwesen allgemein. Zum einen mussten viele Strafprozesse aus Gesundheitsschutzgründen ausfallen oder verschoben werden, zum anderen wurden zum Beispiel neue Konzepte zur digitalen bzw. audiovisuellen Vernehmung und Anhörung im Strafprozess entwickelt. Bestehende Gesetze mussten somit den aktuellen Bedingungen angepasst werden. Dies hatte eine positive Auswirkung auf die Gerichtsprozesse – Verfahren konnten effektiver, moderner, und vor allem praxistauglicher und kostengünstiger gestaltet werden.