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27.05.2020

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

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Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) soll mehr Klarheit in die Abrechnungsweise von Materialien, die Bildungseinrichtungen von Verlagen beziehen, bringen.


Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) soll mehr Klarheit in die Abrechnungsweise von Materialien, die Bildungseinrichtungen von Verlagen beziehen, bringen. Eine generalgefasste Wissenschaftsschranke soll dadurch vermieden beziehungsweise die vorhandenen Schranken geweitet werden. Das heißt, es regelt neu, „welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urhebers und sonstiger Rechtsinhaber bedarf“, wie es von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heißt.1 Was eine Erleichterung für Bibliotheken und
damit Studierende verspricht, geht Urhebern und Verlagen vielfach zu weit.

1 Siehe https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html

Haben die Verlage dadurch eine „Literaturflatrate“ zu fürchten? Was ist nun möglich? Es ist keine Prüfung erforderlich, ob es ein elektronisches Lizenzangebot eines Verlages für ein Werk gibt. 15 Prozent eines Werkes können von den Bildungseinrichtungen für Studierende bereitgestellt werden, Schulbücher können für die Lehrerausbildung
zu 15 Prozent zugänglich gemacht werden, im Buchhandel vergriffene Werke können ohne Begrenzung des Umfangs eingestellt werden und Abbildungen genutzt werden. Das bedeutet, das Bildungseinrichtungen auch dann einen Buchauszug für Studierende bereitstellen kann, wenn der Verlag dafür eine Lizenz anbietet. Es wäre dabei ausreichend, Zahlungen an eine Verwertungsgesellschaft wie etwa die VG Wort zu leisten. Diese Regel schade besonders kleinen und mittelständischen Verlagen, fürchten einige. „Die Entwicklung eines digitalen Verlagsangebots mit innovativen Funktionen sei unattraktiv, wenn es keinen Vorrang von Verträgen und Lizenzmodellen gäbe“, fasst es der Wirtschaftsjurist Eckhard Höffner zusammen.1 Andrerseits haben ja ebensolche Verlagsgeschäftsmodelle wie die von Elsevier, Springer und Co. Uni-Bibliotheken und andere Einrichtungen immer stärker in der Daumenschraube.

1 Siehe https://irights.info/artikel/neues-urheberrecht-in-der-wissenschaft-ein-sargnagel-fuer-verlage/28524

In Zukunft wird sich zeigen müssen, ob die UrhWissG einen Einfluss auf die
Bedrohung durch die Big Player in der Verlagsbranche hat. In dem nächsten Post geht es um den Zusammenschluss von hunderten Universitäten, „Deal“ genannt, die sich gemeinsam gegen die großen Wissenschaftsverlagen stellen. 

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