Eine Promotion in Jura ist auch ohne Prädikat möglich und zudem ein beliebter Weg, der bei Nichterreichung der Prädikatsnote von neun Punkten („Vollbefriedigend“) eingeschlagen wird. Neben der Variante einer internen Promotion wird ebenso gerne die berufsbegleitende Promotion gewählt.
Wie die Dissertation veröffentlichen?
Während des Promotionsverfahren wird eine „Zugänglichmachung der wissenschaftlichen Öffentlichkeit“ gefordert, was durch eine Veröffentlichung der Dissertation erfolgt.
Nicht viele Akademiker:innen besitzen eine solche Disziplin wie Sie.
Eine kurze Veröffentlichung im Selbstverlag wäre Ihrer Qualifikation und dem Niveau Ihrer Arbeit nicht angemessen.
Ihre Doktorarbeit der Rechtswissenschaften bedarf einer seriösen Verlagsannahme, für die Gewinnung größtmöglicher Reputation.
Wir bieten eine Publikation mit Vielfalt an – von einer Printversion, Publikation als eBook über Open-Access und der Integration in der Cuvillier eCollection, sodass auch institutionelle Nutzer und Bibliotheken Ihre beachtliche Arbeit nachweisen.
Für die Finanzierung Ihrer juristischen Dissertation bieten sich Promotionsstipendien an, beispielweise von der Studienstiftung des deutschen Volkes. Zudem bietet die DFG laufend Förderungen an.