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22.06.2022

Universitäre Lehre: Die Habilitation

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Immer wieder begegnen uns in unseren Alltag Begriffe wie Dissertation und Habilitation. Doch was ist eine Habilitation eigentlich? Was gilt es zu beachten, wenn man sich für ein solches Verfahren entscheidet?



Habilitation – was ist das?


Die Habilitation ist die hochrangigste Hochschulprüfung in europäischen Ländern. Sie ist in vielen Fächern erforderlich, um in der Lehre arbeiten zu dürfen und Vorlesungen, Seminare sowie Kolloquien zu veranstalten.

Welche Veröffentlichungsmöglichkeiten hat man? Es gibt verschiedene Wege, zu habilitieren: entweder über eine Habilitationsschrift, auch Monografie bzw. Monographie, oder über eine Vielzahl von veröffentlichten Artikeln in Fach- und Wissenschaftszeitschriften, sogenannte kumulative Habilitationen oder auch Sammelhabilitation. Die notwendige Art der Habilitation ist abhängig von Universität und Fachbereich – ausschlaggebend ist das jeweilige Landeshochschulgesetz oder die Habilitationsordnung der Hochschule.

Was ist eine externe Habilitation? Bei dieser Art der Habilitation können hochschulexterne Personen, zum Beispiel Forscher:innen aus anderen Forschungseinrichtungen oder Lehrer:innen an einer Universität eine Habilitation abschließen.

Welchen Titel erhält man nach der Habilitation? Nach erfolgreichem Abschluss der Habilitation erhalten die Forscher:innen – je nach Hochschulordnung und Landeshochschulgesetz – den Titel „PD“ beziehungsweise “Priv.-Doz.“ (Privatdozent) oder „Prof. Dr. habil.“ (lat. habilitatus).

Kann man auch ohne eine Habilitation eine Professur antreten? Die Habilitation ist immer noch der gängigste Weg zu einer Professur – rein rechtlich ist sie in Deutschland aber im Hochschulrahmengesetz, nachdem sich die geltenden Hochschulgesetze der Bundesländer richten, nicht vorgeschrieben. Je nach Bundesland kann man eine Professur also auch ohne Habilitation antreten.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?


Die notwendigen Voraussetzungen sind abhängig von der jeweiligen Universität und dem jeweiligen Bundesland, allerdings gibt es grundsätzliche Voraussetzungen, die erfüllt werden sollten:

  • Eine vorherige Promotion
  • Die Vorlage einer Habilitationsschrift (Monographie oder Sammelhabilitation)
  • Sonstige Veröffentlichungen
  • Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre

Weiterhin ist es gut sich darüber im Klaren zu sein, dass das Schreiben und Forschen zu einer solchen Prüfung viele Jahre in Anspruch nimmt. Bewerber:innen müssen sich häufig Finanzierungsmöglichkeiten suchen – als Mitarbeiter:innen in Forschung in Drittmittelprojekten, durch Anstellung an der Universität (bspw. als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oder Juniorprofessor:innen), Stipendien oder Eigenfinanzierung. Dabei ist zu bedenken, dass es keine Garantie auf eine Übernahme in eine Anstellung gibt. Die unbefristeten Stellen an Universitäten sind knapp, weswegen es meist nur zu kurz-Jahres-Verträgen kommt und Professor:innen ihren Standort wechseln müssen.

Anwärter:innen auf einen Habilitationsplatz wird geraten, sich Betreuer:innen zu suchen – Doch wie findet man den passenden Betreuer oder die passende Betreuerin? Im bestmöglichen Fall sind diese in dem Fachbereich, in dem sie forschen wollen, angestellt und können so inhaltlich wie formell unterstützen. Auch ein gutes Verhältnis zur betreuenden Person kann ein Auswahlkriterium darstellen – denn dies erleichtert häufig die Zusammenarbeit und fördert die Motivation der Prüflinge. Ein weiterer Vorteil lässt sich erschließen, wenn die Betreuer:innen einen guten Ruf haben bzw. in ihrem Feld angesehen sind – wenn die Absolvent:innen gut abschließen, kann dies unter Umständen Einfluss auf das eigene Renommee nehmen.


Wie läuft ein Habilitationsverfahren ab?


Haben die Anwärt:innen ihre Arbeit abgeschlossen, reichen sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Habilitation unter Angabe des Fachbereichs beim zuständigen Dekan ein. Für diesen Antrag müssen häufig weitere Dokumente eingereicht werden:

  • Verzeichnis über eigene wissenschaftliche Veröffentlichungen
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die erbrachten Voraussetzungen
  • Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag (ggf. für eine Probevorlesung)
  • Führungszeugnis

Je nach Bundesland und Universität können sich der Ablauf der Antragsstellung und die gewünschten Dokumente unterscheiden.

Wie wird das Habilitationsvorhaben finalisiert? Sind alle Formalien erledigt, erfolgt eine mündliche Prüfung mit einem Fachvortrag, ein anschließendes Kolloquium sowie eine öffentliche Vorlesung. Es soll geprüft werden, ob die Absolvent:innen über ein breitgefächertes Wissen in ihrem Fachbereich verfügen und sie in der Lage sind Student:innen zu unterrichten. In Einzelfällen erfolgt zudem eine Prüfung im Zuge einer Lehrveranstaltung.

Die Dauer eines solchen Verfahrens ist unterschiedlich – Sie sollten in der Regel mit fünf bis sieben Jahren rechnen.


Kritik an der Habilitation


In einigen Bereichen ist eine Habilitation noch Grundvoraussetzung für die Einstellung und Erlangung von Leitungspositionen, so zum Beispiel in Humanmedizin, Jura und Geisteswissenschaften. In vielen Bereichen sind Promotionen und Habilitationen außerhalb des universitären Kontexts jedoch kaum honoriert.

[Die Habilitation ist] ein Herrschaftsinstrument alt gedienter Professoren Ernst-Ludwig Winnacker (ehemaliger Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG))

Gleichzeitig bietet eine Habilitation aber keine Jobsicherheit: Unbefristete Arbeitsplätze an Universitäten sind rar. Dies ist frustrierend und kann die Zukunfts- und Familienplanung beeinflussen. Im schlimmsten Fall finden frisch Promovierte keine Anstellung an einer Universität oder Hochschule und müssen eine Umschulung besuchen, oder sich unter ihrem Wert verkaufen.