Editorial Cuvillier

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16.12.2020

Corona-Hilfen für Studierende und Promovierende

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Die Covid-19-Krise hat viele Studierende und Promovierende gerade finanziell hart getroffen. Daher möchten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten aufzeigen, welche sich in finanziellen Nöten befindende Studierende und Promovierende in Anspuch nehmen können.


Die Covid-19-Krise hat Sie finanziell getroffen? Der Cuvillier Verlag hat die wichtigsten Corona-Hilfen für Studierende und Promovierende zusammengetragen, um Sie damit in diesen besonderen Zeiten zu unterstützen.



Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung


Vielleicht haben Sie schon von der Überbrückungshilfe des Bundes gehört? Das BMBF ist der Geldgeber dieser Überbrückungshilfe. Für die Bearbeitung und Auszahlung der Überbrückungshilfe sind jedoch die Studenten- und Studierendenwerke zuständig. Die gute Nachricht: Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus.


Wer kann die Fördermittel des BMBF beantragen?
Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Nach den formellen Kriterien haben also auch Promovierende Anspruch auf die Förderung. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass eine pandemiebedingte finanzielle Notlage vorliegt, d.h. konkret dass der Kontostand des Antragsstellenden zur Zeit der Antragsstellung 499,99€ nicht überschreiten darf.

Für andere Bildungseinrichtungen wie Schulen, Fachschulen, Kollegs, Instituten, Akademien, dualen Hochschulen, Verwaltungsfachhochschulen, Bundeswehrhochschulen oder ausländischen Hochschulen ist die Überbrückungshilfe des BMBF nicht konzipiert.


Wie werden die Fördermittel des BMBF beantragt?
Der Antrag kann nur online und gesondert für die Monate November 2020, Dezember 2020, Januar 2021, Februar 2021 und März 2021 gestellt werden.Den Link zu dem Online-Antrag finden Sie hier.


Wie hoch ist die Überbrückungshilfe des BMBF?
Die Höhe der Fördersumme liegt je nach nachgewiesener Bedürftigkeit zwischen 100€ und 500€. Die Staffelung sehen Sie in der folgenden Tabelle.



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Übersicht Überbrückungshilfe des BMBF



KfW-Studienkredit


Der KfW-Studienkredit kann auch unabhängig von der derzeitigen Lage in Anspruch genommen werden. Als Kredit muss er aber natürlich zurückgezahlt werden. Die gute Nachricht ist: Studierende in Deutschland können den KfW-Studienkredit noch bis zum 31.12.2021 vorübergehend zum Zinssatz von 0% erhalten. Ab dem 01.01.2022 gilt dann wieder der reguläre Zinssatz.

Bis zum 31.12.2021: Zinssatz von 0%; Ab dem 01.01.2022 Sollzins: 4,08%, Effektivzins: 4,16%

Der Kredit ist mit BAföG, dem BAföG-Bankdarlehen und mit dem Bildungskredit kombinierbar.


Wer kann den KfW-Studienkredit beantragen?
Der Kredit finanziert die Lebenshaltungskosten von Studierenden und Promovierenden unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufs¬begleitend studieren. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn Sie weiterhin in Deutschland immatrikuliert sind. Prämisse ist, dass Ihre Hochschule ihren Sitz in Deutsch¬land hat und staatlich oder staatlich anerkannt ist. Gefördert werden ein grundständiges Erst- und Zweitstudium sowie ein postgraduales Studium wie ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium und natürlich das Masterstudium. Auch die Promotion wird gefördert.


Die Förderung ist – anders als beim BAföG – unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Außerdem müssen Sie zwischen 18 und 44 Jahre alt sein, an einer deutschen Adresse gemeldet sein und sich maximal im 10. Fachsemester befinden.


Wie wird der KfW-Studienkredit beantragt?
Sie können den Antrag für den KfW-Studienkredit persönlich vor Ort oder online stellen. Sie benötigen einen gültigen deutschen Personalausweis, eine aktuelle Studienbescheinigung und einen Leistungsnachweis, wenn sie bereits im 7. Semester oder höher studieren. Den Link zu der Online-Antragsstellung finden Sie hier.


Wie hoch ist der KfW-Studienkredit?
Je nach Wunsch beträgt die Höhe des Kredits monatlich zwischen 100€ und 650€. Bei einem Erst- und Zweitstudium kann der Kredit bis zu 14 Semester laufen. Der Gesamtbetrag beläuft sich dann auf 54.600€. Bei einem postgradualen Studium oder einer Promotion kann der Kredit bis zu 6 Semester laufen. Der Gesamtbetrag beläuft sich dann auf 23.400€. Eine Auszahlung des Gesamtbetrags in einer Summe ist nicht möglich, ab dem zweiten Semester können Sie den Auszahlungsbetrag aber monatlich Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.





Finanzierung über Stipendien und Drittmittelgeber


Promotionsstipendien können pandemiebedingt auch über die Förderhöchstdauer von vier Jahren hinaus verlängert werden. Wenn die Höchstförderzeit von vier Jahren bereits in Anspruch genommen wurde, ist eine Verlängerung um bis zu sechs Monate nun auch möglich. Bei der Studienstiftung des deutschen Volkes kann die Förderung bei pandemiebedingter Verzögerung des Dissertationsprojektes sogar um bis zu 12 Monaten verlängert werden. Fragen Sie direkt bei Ihrem Stipendiengeber nach, ob Ihr Stipendium aufgrund der aktuellen Situation verlängerbar ist.

Auch Anstellungsverträge für Doktorand*innen können ggf. verlängert werden. Bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft können z.B. Anstellungsverträge von Doktorandinnen und Doktoranden in einem Graduiertenkolleg mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten kostenneutral um bis zu 12 Monate auf insgesamt 48 Monate verlängert werden und Stipendien der DFG können bis zu 3 Monate verlängert werden.

Neben der Überbrückungshilfe des Bundes und dem KfW-Studienkredit gibt es je nach Standort der Universität häufig weitere lokale Angebote für Studierende und Promovierende seitens Ihrer Hochschule. Für weitere Informationen hierzu können Sie sich an den AStA, die Zentrale Studienberatung oder die zuständige Abteilung des Studentenwerkes Ihrer Universität wenden.






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