Die Covid-19-Krise hat viele Studierende und Promovierende gerade finanziell hart getroffen. Daher möchten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten aufzeigen, welche sich in finanziellen Nöten befindende Studierende und Promovierende in Anspuch nehmen können.
Die Covid-19-Krise hat Sie finanziell getroffen? Der Cuvillier Verlag hat die wichtigsten Corona-Hilfen für Studierende und Promovierende zusammengetragen, um Sie damit in diesen besonderen Zeiten zu unterstützen.
Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Vielleicht haben Sie schon von der Überbrückungshilfe des Bundes gehört? Das BMBF ist der Geldgeber dieser Überbrückungshilfe. Für die Bearbeitung und Auszahlung der Überbrückungshilfe sind jedoch die Studenten- und Studierendenwerke zuständig. Die gute Nachricht: Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus.
Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Nach den formellen Kriterien haben also auch Promovierende Anspruch auf die Förderung. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass eine pandemiebedingte finanzielle Notlage vorliegt, d.h. konkret dass der Kontostand des Antragsstellenden zur Zeit der Antragsstellung 499,99€ nicht überschreiten darf.
Der KfW-Studienkredit kann auch unabhängig von der derzeitigen Lage in Anspruch genommen werden. Als Kredit muss er aber natürlich zurückgezahlt werden. Die gute Nachricht ist: Studierende in Deutschland können den KfW-Studienkredit noch bis zum 31.12.2021 vorübergehend zum Zinssatz von 0% erhalten. Ab dem 01.01.2022 gilt dann wieder der reguläre Zinssatz.
Bis zum 31.12.2021: Zinssatz von 0%; Ab dem 01.01.2022 Sollzins: 4,08%, Effektivzins: 4,16%
Der Kredit ist mit BAföG, dem BAföG-Bankdarlehen und mit dem Bildungskredit kombinierbar.
Finanzierung über Stipendien und Drittmittelgeber