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18.08.2020

Mediation als Form der Bürgerbeteiligung

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Die Politikverdrossenheit der Gesellschaft ist ein nicht außer Acht zu lassendes Thema. Eine Möglichkeit dieser entgegen zu wirken ist die Integration einer Bürgerbeteiligung in politische Entscheidungsprozesse.


Warum Bürgerbeteiligung?


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Wahlurne

Gerade in Zeiten der zunehmenden Politikverdrossenheit  in der Gesellschaft ist die Betrachtung der Thematik “Bürgerbeteiligung” interessant, denn diese stellt eine Möglichkeit dar, dieser Verdrossenheit entgegenzuwirken.

Grund dafür ist, dass Bürger und ihre Bedürfnisse bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Dies führt zu einer stärkeren Identfikation der Gesellschaft mit politischen oder wirtschaftlichen Entscheidungen. Eine mögliche Form der Bürgerbeteiligung stellt die Mediation in unterschiedlichen politischen und wirtschaftlichen Kontexten dar.

Aber was ist “Bürgerbeteiligung” eigentlich?

Eine feste Definition dieses Begriffes existiert in der Theorie nicht, denn es herrscht Uneinigkeit darüber, wie genau Bürgerbeteiligung abgegrent werden kann und ob z.B. eine direkte Wahlmöglichkeit der Bürger über diese hinausgeht. Grundsätzlich wird jegliche Art der Einbeziehung der Bürger in Entscheidungsverfahren als Bürgerbeteiligung verstanden. Je nach Beteiligungsgrad der einzelnen Individuen und dem verfolgten Ziel werden diese Maßnahmen allerdings in unterschiedliche Stufen bzw. Ebenen der Bürgerbeteiligung aufgeteilt.


Mediation als Form der Bürgerbeteiligung

Eine mögliche Methode für die Umsetzung von Bürgerbeteiligung ist die Konfliktbearbeitungsmethode Mediation, welche sich bereits in anderen Bereichen wie z.B. der Schlichtung bewährt hat. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktbewältigung, welches freiwillig durchgeführt wird. Die Einsatzgebiete sind daher sehr vielfältig. Der Einsatz von Mediation bei der Bürgerbeteiligung bietet sich in so fern an, dass immer mehr engagierte Bürger/Bürgerinnen bei Entscheidungen in ihrem Umfeld mitwirken möchten, was natürlich ein großes Konfliktpotenzial zwischen den Interessengruppeb birgt.

Grenzen der Bürgerbeteiligung

Die Integration frühzeitiger informeller Bürgerbeteiligung nimmt gerade in der Verwaltungspraxis eine immer bedeutsamere Rolle ein. Denn der Einbezug der Bürger erst während des Eröterungstermins hat in der Vergangenheit nur zu wenigen Änderungen geführt, da zwischen der Bürgerschaft und den Vorhabenträgern keine Waffengleichheit herrscht.Dementsprechend ist Protest gegenüber den Großprojekten nachvollziehbar. Um dieser Unzufriedenheit entgegenzuwirken hat die Verwaltung begonnen die Bürger frühzeitiger miteinzubeziehen, in Form von informeller Bürgerbeteiligung. Oftmals in der Umsetzung einer Mediation.

Allerdings liegt auf der Hand, dass die Verwaltung, wenn vorab ein Kompromiss geschloss worden ist, Gefahr läuft, das Verwaltungsverfahren an sich weniger gewissenhaft zu führen. Die Verwaltung kann damit in einen Grenzbereich zwischen Normanwendung und Normabweichung geraten. Daher untersucht der Autor welche rechtlichen Grenzen für den Einsatz informeller Bürgerbeteiligung existieren, die einen rechtssicheren Einsatz dieser ermöglichen.