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Dienstleistungsfreiheit und Herkunftslandprinzip

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Dienstleistungsfreiheit und Herkunftslandprinzip

Prinzipielle Möglichkeiten und primärrechtliche Grenzen der Liberalisierung eines integrierten europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen

Stephan J. Waldheim (Autor)

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Leseprobe, Datei (68 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 3867278377
ISBN-13 (Printausgabe) 9783867278379
ISBN-13 (E-Book) 9783736928374
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 462
Auflage 1 Aufl.
Band 0
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Universität Münster
Erscheinungsdatum 17.12.2008
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Beschreibung

Nationalstaatliche Steuerungsmechanismen drohen in der postindustriellen Dienstleistungsunion immer stärker in den Sog grenzüberschreitender, wenn nicht gar grenznegierender Nachfrage zu geraten. Damit einher geht im Zuge stetig zunehmender Europäisierung vormals mitgliedstaatlicher Regelungsanliegen eine gestalterische Regelungsverantwortung des europäischen Gesetzgebers. Das vorliegende Werk untersucht am Beispiel des Dienstleistungsrechts prinzipielle Möglichkeiten und primärrechtliche Grenzen der Liberalisierung des europäischen Binnenmarktes. Dabei wird das stets aktuelle Spannungsfeld zwischen schutzwürdigen nationalen Interessen auf der einen und zielgebundenen supranationalen Interessen auf der anderen Seite durch die Gegenüberstellung von Herkunftslandprinzip und Bestimmungslandprinzip aufzulösen versucht. In dubio pro communitate wird das Dienstleistungsrecht in Europa zunächst mit dem Herkunftslandprinzip verbunden, um sodann Souveränitätsinteressen der Mitgliedstaaten durch das gegenläufige Bestimmungslandprinzip adäquat zu schützen. Dieser prinzipielle Ansatz ermöglicht es dem Autor, die gängige Systematik der Dienstleistungsfreiheit in Europa auf eine neue dogmatische Grundlage zu stellen. Berücksichtigt werden können ferner aktuelle Liberalisierungsmaßnahmen wie die am 28.12.2006 in Kraft getretene Dienstleistungsrichtlinie. Auf Basis der zuvor gefundenen Ergebnisse lassen sich diese kohärent in das Gesamtgefüge des Binnenmarktrechts einzufügen und ihre Ordnungsimplikationen mit dem nationalen Verfassungsrecht versöhnen.