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Ärztliche Schweigepflicht und kollidierende Gesundheitsinteressen Dritter

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Ärztliche Schweigepflicht und kollidierende Gesundheitsinteressen Dritter (Band 9)

Annette Corinth (Autor)

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Leseprobe, Datei (21 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 3867277613
ISBN-13 (Printausgabe) 9783867277617
ISBN-13 (E-Book) 9783736927612
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 238
Auflage 1 Aufl.
Buchreihe Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Band 9
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Universität Hannover
Erscheinungsdatum 22.10.2008
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Humanmedizin
Schlagwörter Arzt, Schweigepflicht, Infektion, Infektionskrankheit, Erbkrankheit, genetische Krankheit/Erkrankung, Behandlungsvertrag, doctor, secrecy, genetic illness
URL zu externer Homepage https://www.corinth-henkel.de/Kanzlei/Dr-Annette-Corinth/
Beschreibung

Die Arbeit befasst sich mit der ärztlichen Schweigepflicht und den Gesundheitsinteressen Dritter, die bei Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht durch die Unkenntnis der jeweiligen Gesundheitsgefahr unmittelbar gefährdet wären. Der Schwerpunkt der juristischen Problematik liegt dabei im Bereich der Infektionskrankheiten sowie vor allem in jenem genetisch bedingter Erkrankungen. Gerade im Bereich genetisch bedingter Erkrankungen gewinnt die in Rede stehende Problematik aufgrund der raschen Zunahme diagnostischer Möglichkeiten, aber auch aufgrund der zunehmenden Erkenntnis, dass eine große Anzahl auch sog. Volkskrankheiten (u. a.) genetisch bedingt ist, immer größere Relevanz: Das Ergebnis humangenetischer Tests erlaubt nicht nur Rückschlüsse auf die genetische Disposition der Testperson, sondern gibt auch Auskunft über bislang vielfach nicht bekannte Krankheitsdispositionen Blutsverwandter. Diese Verwandten werden meistens weder Kenntnis von ihrer nachteiligen genetischen Disposition haben noch werden sie, die bislang beschwerdefrei sind, eine Veranlassung zur Vornahme eines eigenen Gentests sehen. Da der Ausbruch bestimmter Krankheiten aber durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen verhindert, hinausgezögert oder abgeschwächt werden kann, kann eine zu späte Kenntnis dieser genetischen Disposition schwere gesundheitliche Folgen haben. Ist die innerfamiliäre Kommunikation gestört, drängt sich daher die Frage auf, ob der Arzt die Interessen dieser Personen trotz seiner Verpflichtung zur Verschwiegenheit berücksichtigen darf oder hierzu aufgrund der ärztlichen Fürsorgepflicht sogar verpflichtet ist. Die Arbeit versucht, die widerstreitenden Interessen von Patienten und ihren Familienangehörigen unter Berücksichtigung der sich aufdrängenden ethischen Fragen einem sowohl gerecht als auch praktikabel erscheinenden Ausgleich zuzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass genetische Daten besonders sensible Informationen enthalten und unter welchen Umständen die Kenntnis genetischer Informationen überhaupt dem gesundheitlichen Interesse dienen und damit eine ärztliche Offenbarung des Patientengeheimnisses rechtfertigen kann.
Im Bereich der Infektionskrankheiten wird ebenfalls in bisheriger Ermangelung einer gesetzlichen Regelung der ärztlichen Pflichten unter Differenzierung zwischen Patienten, Nicht-Patienten und vom Arzt selbst gesetzter Infektionsgefahren versucht, unter Berücksichtigung der verschiedenen u. a. interdisziplinären Lösungsansätze eine interessengerechte Rechtsposition zu finden.