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Die Frage nach der Bindungswirkung von Präjudizien ist für jedes Rechtssystem von zentraler Bedeutung, da einerseits jede Unsicherheit über die Rechtslage, die sich durch eine Bindung des Richters an ein früheres Urteil vermeiden ließe, zu einem Weniger an Rechtssicherheit und damit zu unnötigen Rechtsverfolgungskosten führen kann, andererseits eine stärkere Präjudizienbindung immer auch mit einem Verlust an Flexibilität und einem Mehr an Starrheit des Rechts verbunden ist. Ganz im Gegensatz zur zentralen Bedeutung der Fragestellung steht die bisherige theoretische Durchdringung der Thematik, die trotz verschiedenster Theorien letztlich über Ansätze nicht hinausgekommen ist und insbesondere keine Klärung dahingehend schaffen konnte, daß sich ein theoretischer Ansatz mittlerweile allgemeiner Anerkennung erfreuen könnte. Die Frage nach der Verbindlichkeit von Präjudizien wird dementsprechend auch oft als die wohl praktisch wichtigste offene Frage der Methodenlehre des kontinentalen Rechts angesehen, während im anglo-amerikanischen Fallrecht die Präjudizienbindung auch theoretisch sehr viel tiefer durchdrungen ist. Die vorliegende rechtstheoretische Untersuchung nähert sich der Problematik anhand von Erkenntnissen der Prinzipientheorie und der Theorie unscharfer Mengen („Fuzzy-Logik“).
Nach einem kurzen Überblick über den bisherigen Meinungsstand und einer kritischen Betrachtung der herrschenden Theorie von der faktischen Präjudizienbindung wird zunächst das Zusammenspiel von Regeln und Prinzipien in unserem Rechtssystem dargestellt. Es folgt ein Überblick über die Gründe, die für eine Präjudizienbindung sprechen, wobei in einem kurzen Exkurs auf die ökonomische Analyse des Zivilprozesses eingegangen wird.
Im Hauptteil der Arbeit wird dann zunächst die Theorie unscharfer Mengen in ihren Grundzügen dargestellt, bevor die Methoden der Fuzzy-Logik auf rechtswissenschaftliche Abwägungsentscheidungen übertragen werden. Abschließend werden die Folgen der fuzzy-logischen Veranschaulichung eines Abwägungsvorgangs für das Problem der Präjudizienbindung behandelt. Speziell besprochen werden das Verhältnis von instanzgerichtlicher zu höchstrichterlicher Judikatur, die Entstehung von Gewohnheitsrecht, die Bedeutung der Veröffentlichung einer Entscheidung, der Verlust der Bedeutung eines Urteils durch Zeitablauf, die Unterscheidung zwischen obiter dicta und rationes decidendi und die Frage nach einer möglichen Ankündigung bevorstehender Rechtsprechungsänderungen durch ein Gericht. Zudem wird ein kurzer Vergleich mit den Möglichkeiten des „distinguishing“ und des „overruling“ im anglo-amerikanischen Recht angestellt. Abgeschlossen wird die Untersuchung durch eine Darstellung der Vorteile der fuzzy-logischen Herangehensweise gegenüber der Theorie des subsidiären Rechtsquellencharakters sowie der Folgen für die Rechtssicherheit einerseits, die Flexibilität der Rechtsprechung andererseits.
ISBN-13 (Printausgabe) | 3867275564 |
ISBN-13 (Printausgabe) | 9783867275569 |
ISBN-13 (E-Book) | 9783736925564 |
Sprache | Deutsch |
Seitenanzahl | 110 |
Umschlagkaschierung | matt |
Auflage | 1 |
Band | 0 |
Erscheinungsort | Göttingen |
Promotionsort | Göttingen |
Erscheinungsdatum | 03.04.2008 |
Allgemeine Einordnung | Dissertation |
Fachbereiche |
Rechtswissenschaft
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Schlagwörter | Präjudizienbindung, Prinzipientheorie, Gewohnheitsrecht, Fuzzy-Logik, Abwägung. |