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Mediation im Gesetzgebungsverfahren

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Mediation im Gesetzgebungsverfahren

Denis Diop (Autor)

Vorschau

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Leseprobe, Datei (110 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 3867275289
ISBN-13 (Printausgabe) 9783867275286
ISBN-13 (E-Book) 9783736925281
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 314
Auflage 1
Band 0
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Berlin
Erscheinungsdatum 22.02.2008
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Schlagwörter Mediation, Gesetzgebung.
Beschreibung

Der Verfasser setzt sich in der vorliegenden Untersuchung mit der Frage auseinander, wie sich die Gesetzesvorbereitung auf Bundesebene durch eine „Mediation im Gesetzgebungsverfahren“ optimieren lässt. Dabei konstatiert er zunächst einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel im Staat-Bürger-Verhältnis. Mit dieser Beobachtung gehe einher, dass die vergangenen Jahre für die sukzessive Ausweitung einer mediativen Konfliktlösung auch im Öffentlichen Recht kennzeichnend waren. Diesbezüglich dient die Mediation dem Verfasser zugleich als Institut, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger auf innovative Art und Weise am Gesetzgebungsprozess beteiligen ließen.
Dem klassischen Verständnis einer Demokratie entsprechend vollziehen sich gesellschaftliche Organisationsprozesse im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Jedoch nehme eine „Mediation im Gesetzgebungsverfahren“ Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse im Vorfeld rechtlicher Regelung in den Blick. Daher müsse ein solches Verfahren seinen Ausgangspunkt auch bei der Gesetzesvorbereitung in den federführenden Bundesministerien nehmen. In zunehmendem Maße sähen sich neben der Kontinuität nämlich auch die Qualität gesetzgeberischer Normen in Frage gestellt. Um hier eine Verbesserung zu erreichen plädiert der Verfasser für eine Institutionalisierung der „Mediation im Gesetzgebungsverfahren“, die sich am bestehenden status quo orientiert.
Insgesamt seien nach Darstellung des Verfassers die sozioökonomischen Herausforderungen so gewaltig, dass sich die politisch Verantwortlichen dem Verlangen nach stärkerer Einbeziehung der Zivilgesellschaft nur schwerlich widersetzen könnten. Bei diesen Bemühungen könnte einer „Mediation im Gesetzgebungsverfahren“ als originärem Konsensverfahren eine überragende Bedeutung zukommen. Diesbezüglich bedürfe es aber auch des nötigen Innovationswillens. Insofern sei die Große Koalition aufgerufen, sich ihres historischen Vorbildes aus den Jahren 1966 bis 1969 zu erinnern. Damals sei nämlich das Fundament der deutschen Verhandlungsdemokratie geschaffen worden (S. 289f.).

In seinem Schlusswort weist der Verfasser zu guter Letzt darauf hin, dass zeitgenössische Konfliktlösungsdesigns wie eine „Mediation im Gesetzgebungsverfahren“ aber nicht als Allheilmittel gesellschaftlicher Streitbeilegung verstanden werden dürfen. Vielmehr stellen sie lediglich eine Chance dar bei der Lösung gesellschaftlicher Konflikte die kooperative Herangehensweise der antagonistischen vorzuziehen.