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Der Status im Europäischen Zivilverfahrensrecht Scheidung und Scheidungsfolgen im Anerkennungsrecht

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Der Status im Europäischen Zivilverfahrensrecht Scheidung und Scheidungsfolgen im Anerkennungsrecht (Band 7)

Sarah D. Lippke (Autor)

Vorschau

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Leseprobe, Datei (61 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 386727505X
ISBN-13 (Printausgabe) 9783867275057
ISBN-13 (E-Book) 9783736925052
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 334
Auflage 1
Buchreihe Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Band 7
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Düsseldorf
Erscheinungsdatum 15.01.2008
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Schlagwörter Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, internationales Recht und ausländisches Recht.
Beschreibung

Die Verf. untersucht die Frage, welche Bedeutung der Status für die Anerkennung einer Ent-scheidung über eine Scheidungsfolge im Europäischen Zivilverfahrensrecht de lege lata hat und welche Bedeutung ihm de lege ferenda zukommen kann. Sie beschränkt die Untersuchung dabei zunächst auf die Entscheidung über den nachehelichen Unterhalt. Sodann stellt sie die Frage, auf welche anderen vermögensrechtlichen Entscheidungen über Scheidungsfolgen (güterrechtliche Auseinandersetzung und Hausratsteilung, Schadensersatz, Kindesunter-halt) die so gewonnenen Erkenntnisse unter dem geltenden Recht und zukünftig übertragen werden können.
Zur Beantwortung dieser Frage analysiert die Verf. zunächst in rechtsvergleichender Perspek-tive das Anerkennungsrecht Deutschlands, Frankreichs und Englands. Ein Zusammenhang zwischen Status und Unterhaltsurteil ist hier bei der Beurteilung der Unvereinbarkeit des ausländischen Unterhaltsurteils mit einer inländischen Entscheidung festzustellen. Maßgeblich ist hierbei, ob die ausländische Entscheidung, indem sie die Scheidung zugrunde legt, im Widerspruch mit einer rechtskräftigen inländischen Entscheidung steht. Der Zusammenhang ist aber auch ohne Vorliegen einer inländischen Entscheidung unter dem Aspekt des ordre public zu beachten. In diesem Fall ist die Anerkennung der Unterhaltsentscheidung von der Anerkennungsfähigkeit der Scheidung abhängig. Beides gilt auch, wenn die ausländische Unterhaltsentscheidung auf einer Statusänderung durch privaten Rechtsakt wie einer Privatscheidung beruht. Hier kommt es auf die materiellrechtliche Wirksamkeit der Scheidung für die Anerkennung der Unterhaltsentscheidung an. Schließlich stellt die Verf. die verfahrensrechtliche Einbettung des Unvereinbarkeits- und des ordre-public-Einwands in den ausgewählten natio-nalen Rechtsordnungen dar.
Sodann untersucht die Verf., inwieweit die für die nationalen Rechtsordnungen festgestellte Abhängigkeit auch im geltenden Europäischen Anerkennungsrecht unter den jeweiligen Aspekten gilt. Sie stellt hierbei eine weitgehende Übereinstimmung fest.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den Auswirkungen der von der Europäi-schen Kommission für die Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen geplante Abschaf-fung des ordre-public-Einwands, bevor die Übertragbarkeit der Ergebnisse für Unterhaltsentscheidungen auf andere vermögensrechtliche Scheidungsfolgen untersucht wird.