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Gemeinsame Marktbeherschung und Europäisches Kartellrecht

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Gemeinsame Marktbeherschung und Europäisches Kartellrecht (Band 1)

Das Oligopol in der Europäischen Rechtsprechung

Marc Habersaat (Autor)

Vorschau

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Leseprobe, Datei (33 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 3898735109
ISBN-13 (Printausgabe) 9783898735100
ISBN-13 (E-Book) 9783736905108
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 218
Auflage 1
Band 1
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Göttingen
Erscheinungsdatum 18.01.2000
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Beschreibung

Bei der Anwendung des Kartellrechts begegnen dem Juristen in der Praxis fast ausschließlich oligopolistisch strukturierte Märkte. In den Europäischen Kartellrechtsvorschriften taucht das Oligopol allerdings nur am Rande als Tatbestandsmerkmal auf. Wie aber geht nun der Europäische Gerichtshof mit Oligopolmärkten um? Der Autor analysiert Urteile zu den Gebieten des Europäischen Kartellrechts, in denen die oligopolistische Marktstruktur eine entscheidende Rolle gespielt hat. Dabei wird im Kartellverbot (Art. 81 EG-Vertrag) untersucht, ob sich Unternehmen darauf berufen können, dass sie sich wegen der oligopolistischen Struktur immer nur gleichartig verhalten können und ihnen folglich keine Abstimmung vorgeworfen werden kann. Im Rahmen des Missbrauchsverbots (Art. 82 EG-Vertrag) wird geprüft, wann eine gemeinsame Marktbeherrschung mehrerer Unternehmen anzunehmen ist. In der Fusionskontrolle wird gefragt, ob der Zusammenschluss mehrer Unternehmen zu einer gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung führt. Hat der Europäische Gerichtshof in allen drei Fragestellungen den gleichen Oligopolbegriff zu Grunde gelegt? Welche Rolle spielt bei der Beurteilung von Oligopolen das sogenannte Gruppenbewusstsein, d. h. das Bewusstsein eines jeden Wettbewerbers vom Vorhandensein und den Reaktionsmöglichkeiten der Konkurrenten? Ausgehend von den Theorien der Wirtschaftswissenschaften zum Oligopol arbeitet der Autor die Rechtsprechung zu diesen Fragen auf und erläutert dabei, welches Oligopolverständnis den Entscheidungen der Europäischen Rechtsprechung zu Grunde liegt.