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Das Recht des präventiven Erstzugriffs der Polizei stellt einen Konflikt sicherheitsrechtlicher und polizeirechtlicher Zuständigkeitsvorschriften dar. Der präventive Erstzugriff ermächtigt die Polizei, im Zuständigkeitsbereich einer Sicherheitsbehörde zur Gefahrenabwehr tätig zu werden. Die Arbeit untersucht dieses polizeiliche Instrument der Gefahrenabwehr in vielfältiger rechtlicher Hinsicht. Neben einer historischen und rechtlichen Einführung werden anhand von Fallbeispielen aus der Praxis die wesentlichen Untersuchungsgegenstände definiert. Es schließt sich die dogmatische Untersuchung des Erstzugriffs an. Dabei werden innerdeutsche Rechtsvorschriften verglichen sowie die wesentlichen Tatbestandsmerkmale analysiert. Die Arbeit bietet zudem verfassungsrechtliche Lösungsansätze für den anfangs angesprochenen Konflikt der Zuständigkeitsvorschriften an – herangezogen werden hier der Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr sowie die Schutzpflichtenlehre. Die Arbeit entwickelt zwei neue Tatbestandsmerkmale für die Rechtsnorm des Erstzugriffs und schließt mit einem Formulierungsvorschlag für eine Neufassung des Erstzugriffs. Der präventive Erstzugriff kann letztlich sicherstellen, dass der Staat in jedem Fall und zu jeder Zeit eine Gefahrenabwehr entweder durch die Polizei oder durch die Sicherheitsbehörden gewährleisten kann.
ISBN-13 (Printausgabe) | 9783736973879 |
ISBN-13 (E-Book) | 9783736963870 |
Sprache | Deutsch |
Seitenanzahl | 304 |
Umschlagkaschierung | matt |
Auflage | 1 |
Erscheinungsort | Göttingen |
Promotionsort | Neubiberg |
Erscheinungsdatum | 09.03.2021 |
Allgemeine Einordnung | Dissertation |
Fachbereiche |
Rechtswissenschaft
Öffentliches Recht |
Schlagwörter | Polizeirecht, Sicherheitsrechtsrecht, Gefahrenabwehrrecht, Bayern, Art. 3 PAG (Polizei-aufgabengesetz), Erstzugriff, Zuständigkeitsvorschrift, Aufgabeneröffnung, Polizei, Konflikt, Zuständigkeitskonflikt, Kompetenzkonflikt, Subsidiaritätsgrundsatz, Subsidiaritätsprinzip, Unaufschiebbarkeit, akute Gefahr, dringende Gefahr, Unmöglichkeit, Gefahrenabwehr, Unbestimmter Rechtsbegriff, Ermessensspielraum der Polizei, Einschätzungsprärogative, Befassungspflicht, Prüfpflicht, verweigerte Gefahrenabwehr, negativer Kompetenzkonflikt, Rechtliche Unmöglichkeit, tatsächliche Unmöglichkeit, zeitliche Unmöglichkeit, Abschließende Wirkung einer Norm, Sperrwirkung, Exklusivität, Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts, Effektivitätsgrundsatz, Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr, Schutzpflichten, Lehre von den Schutzpflichten, Sofortiger Handlungsbedarf, Gegenwärtige Gefahr, Vorläufige polizeiliche Maßnahmen, Unterrichtungspflicht, Police law, security law, hazard prevention law, Bavaria, Art. 3 PAG (Polizeiaufgabengesetz), First access, competence rule, police duties, police, conflict, conflict of competence rules, conflict of jurisdiction, subsidiarity principle, cannot be postponed, acute hazard, urgent hazard, impossibility, hazard prevention, indefinite legal term, vague legal concept, administrative discretion, legal assessment prerogatives, consultation, mandatory inspection, denied security, negative competence conflict, legal impossibility, actual impossibility, temporal impossibility, final effect of a rule, locking effect, exclusivity, police strength of the right of assembly, principle of effectiveness, principle of security effectiveness protection obligation, doctrine of the duty to protect, immediate need for action, present hazard, actual hazard, provisional police measures, obligation to notification |