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Software und Know-how als immaterielles Vermögen

Printausgabe
EUR 77,88

E-Book
EUR 55,08

Software und Know-how als immaterielles Vermögen

Eine kohärente Darstellung des Schutzes und der Verwertung von Software und Know-how im Deutschen Immaterialgüterrecht

Tobias Webert (Autor)

Vorschau

Leseprobe, PDF (170 KB)
Inhaltsverzeichnis, PDF (250 KB)

Die Arbeit befasst sich mit dem Schutz sowie der Verwertung von Software und Know-how. Dabei verfolgt sie den Ansatz Software und Know-how von der Wiege bis zur Bahre zu begleiten.
Zu Beginn wird der Begriff Computersoftware terminologisch eingeordnet und deren rechtlicher Schutz im deutschen Immaterialgüterrecht aufgezeigt. Dem schließt sich eine Untersuchung über die Sachqualität von Software an. Die hierbei gefundenen Ergebnisse werden auf die vertragliche Verwertung von Software übertragen und Softwareüberlassungsverträge je nach ihrer konkreten Ausgestaltung einem Vertragsinstitut des BGB zugeordnet.
Parallel zu den softwarerechtlichen Überlegungen erfolgt die Herausarbeitung eines vertraglichen Know-how-Begriffs, der sich von der kartell- bzw. lauterkeitsrechtlichen Definition abgrenzt. Auch für Know-how-Überlassungen werden im Folgenden unterschiedliche Vertragstypen untersucht, wobei eine einfache Übertragung der für Software gefundenen Ergebnisse aufgrund der Unterschiedlichkeit des Vertragsgegenstandes ausscheidet.
Im Weiteren stellt die Arbeit verschiedene Ansätze zur Insolvenzfestigkeit von Softwarelizenzen sowie Know-how-Verträgen vor und diskutiert die bisherigen Gesetzesentwürfe zu diesem Thema.
Zum Abschluss erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der geplanten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770.

ISBN-13 (Printausgabe) 9783736974999
ISBN-13 (E-Book) 9783736964990
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 254
Umschlagkaschierung glänzend
Auflage 1.
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Speyer
Erscheinungsdatum 08.10.2021
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht
Urheber- und Patentrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht
Schlagwörter Software, Softwarelizenz, Softwarelizenzvertrag, Know-how, Know-how-Vertrag, Patent, Patentrecht, Patentlizenz, Urheberrecht, Nutzungsrecht, Lizenz, Ausschließliche Lizenz, Einfache Lizenz, Marke, Markenlizenz, Lizenzvertrag, Verwertungsrecht, Immaterielles Vermögen, Hardware, Gewerbliches Schutzrecht, Urheber, Individualsoftware, Standardsoftware, Softwaremängel, Dauerhafte Übertragung, Temporäre Übertragung, Sukzessionsschutz, Klagebefugnis, Insolvenzfestigkeit, Unterlizenz, Pachtvertrag, Mietvertrag, Richtlinie über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte, Sachqualität, Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Dingliches Recht, Obligatorisches Recht, Vertrag sui generis, software, software license, software license agreement, Know-how, Know-how-agreement, patent, patent law, patent license, copyright law, right of use, license, exclusive license, non-exclusive license, trademark, trademark license, license agreement, right of use, intangible assets, hardware, intellectual property right, creator, customised software, standard software, software defects, permanent transfer, temporary transfer, succession protection, locus standi, insolvency remoteness, sublicense, lease agreement, Rental agreement, Directive on certain aspects concerning contracts for the supply of digital content, material quality, purchase agreement, service agreement, contract for work and labour, right in rem, obligatory right, contract sui generis