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Vertriebsverbot für Lieferanten bei evidentem Fehlgebrauch des Zulieferteils durch den Endhersteller

Printausgabe
EUR 59,88

Vertriebsverbot für Lieferanten bei evidentem Fehlgebrauch des Zulieferteils durch den Endhersteller

Juri Kevin Reich (Autor)

Vorschau

Leseprobe, PDF (77 KB)
Inhaltsverzeichnis, PDF (60 KB)

Die Beteiligung an fremden Delikten, durch Verhaltensweisen, die alltäglich oder berufstypisch sind, wird in den letzten Jahren verstärkt diskutiert: Unter der Bezeichnung „neutrale Handlungen“ bzw. „neutrale Beihilfe” richtet sich das Augenmerk vorrangig auf Fallkonstellationen, in denen der Betroffene die Freiheitsräume seines Berufs ausschöpft und hierdurch die unerlaubte Handlung eines anderen fördert. Bisher wurde die Problematik im Kontext der Produzententätigkeit allerdings noch nicht untersucht, obgleich gerade Massenproduktion es dem Haupttäter ermöglicht, zahlreiche Menschen zu erreichen und sie durch gefährliche Produkte zu schädigen.

Die Arbeit bietet dem interessierten Leser wertvolle Erkenntnisse zu den zivilrechtlichen Grenzen der Haftung für berufstypische Handlungen im Produktionsprozess. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich der (Zulieferer-)Hersteller auf ein deliktisches Folgeverhalten seines Abnehmers einrichten muss und wo die Grenzen liegen, jenseits derer der Zulieferer nicht haftet und auf die (alleinige) Verantwortung des Abnehmers verweisen kann.

ISBN-13 (Printausgabe) 9783736976948
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 192
Auflage 1.
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Osnabrück
Erscheinungsdatum 04.11.2022
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Schlagwörter Produzentenhaftung, Produkthaftung, Zulieferer, Endhersteller, Zuliefererhaftung, Lieferstopp, Vertriebsverbot, Warnpflicht, neutrale Beihilfe, berufsbedingte Beihilfe, neutrale Handlungen, gefährlicher Produktgebrauch, Herstellerhaftung, Produktfehler, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit, Serienproduktion, Ausreißer Konstruktions- und Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler, Vertrauensgrundsatz, Risikoerhöhung, Sozialadäquanz, erlaubtes Risiko, Eigenverantwortungsprinzips, Fremdgefährdung, Selbstgefährdung, Verkehrspflichten, Verantwortungsbereiche, Handlungsfreiräume, Freiheits- und Risikosphären, Arbeitsteilung, mittelbare Erfolgsverursachung, Drittwirkung von Grundrechten, Verhaltensunrecht, Gefahrsteuerungspflichten, Drittschutz, marginale Gefahrbeiträge, allgemein verfügbare Leistungen, Einheitstäterbegriff, Rechtfertigungsgrund des verkehrsrichtigen Verhaltens, Product liability, product liability, suppliers, manufacturers, supplier liability, delivery stop, sales ban, duty to warn, neutral assistance, job-related assistance, neutral actions, dangerous product use, manufacturer liability, product defects, necessity and reasonableness, series production, outliers, design and manufacturing errors, instruction errors, principle of trust, increase in risk, social adequacy, permitted risk, principle of personal responsibility, endangering others, endangering oneself, traffic obligations, areas of responsibility, freedom of action, spheres of freedom and risk, division of labor, indirect success causation, third-party effects of fundamental rights, wrongdoing, risk control obligations, third-party protection, marginal risk contributions, generally available services, concept of unit offender, reason to justify the correct behavior