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Das Lichtbildrecht nach § 72 UrhG als Recht am eigenen Blick und Institut des Investitionsschutzes

Printausgabe
EUR 49,90

E-Book
EUR 35,50

Das Lichtbildrecht nach § 72 UrhG als Recht am eigenen Blick und Institut des Investitionsschutzes (Band 93)

Svenja Heerwig (Autor)

Vorschau

Leseprobe, PDF (160 KB)
Inhaltsverzeichnis, PDF (120 KB)

Das Lichtbildrecht des § 72 UrhG erfasst alle nichtschöpferischen Abbildungen, die unter Einsatz bilderzeugender Strahlung entstanden sind, mithin einfache Amateuraufnahmen ebenso wie professionelle Produktfotografien, und wird in der Praxis häufig durch Dritte, die im Internet gefundene Aufnahmen unberechtigterweise für eigene Zwecke verwenden, verletzt. In Rechtsprechung und Schrifttum besteht zu der Frage, wie beispielsweise die Verwendung von Teilen eines Lichtbilds zu behandeln ist, gleichwohl kein einheitlicher Ansatz. Ursächlich hierfür ist die besondere Ausgestaltung des Lichtbildrechts, das einerseits eine der schöpferischen Leistung des Urhebers ähnliche Leistung schützen soll und sich insofern dem Urheberrecht im Sinne von § 11 UrhG annähert, andererseits mit Blick auf die Investitionen professioneller Fotografen aber auch an ein wirtschaftliches Leistungsschutzrecht wie beispielsweise das des Tonträgerherstellers erinnert. In der vorliegenden Arbeit sollen daher der Schutzgegenstand und die Rechtsnatur des Lichtbildrechts genauer untersucht und die Auswirkungen der gefundenen Ergebnisse am Beispiel von Fallgestaltungen, die in der Rechtsprechung besonders häufig im Zusammenhang mit § 72 UrhG auftreten, veranschaulicht werden.

ISBN-13 (Printausgabe) 9783736977280
ISBN-13 (E-Book) 9783736967281
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 200
Umschlagkaschierung matt
Auflage 1.
Buchreihe Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Band 93
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Mainz
Erscheinungsdatum 27.02.2023
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Schlagwörter Lichtbild, Lichtbildrecht, Urheberrechtsgesetz, § 72 UrhG, Fotografie, Eigener Blick, Investition, Schutz von Investitionen, Aufwand, Schutzgegenstand, Rechtsnatur, Schutzumfang, Persönlichkeit, Schutz von Persönlichkeit, Persönlichkeitsrecht, Besonderes Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Dem Urheberrecht ähnliches Recht, Wirtschaftliches Leistungsschutzrecht, Unternehmensbezogenes Schutzrecht, Verwandtes Schutzrecht, Auslegung, auslegen, § 11 UrhG, § 11 UrhG analog, Fotograf, professioneller Fotograf, Amateurfotograf, Laienaufnahme, Schnappschuss, Knipsbild, Produktfotografie, Schöpferische Leistung, Der schöpferischen Leistung des Urhebers ähnlich, Rechtsähnlichkeit, Dem Urheberrecht ähnliches Recht, Teil, Ausschnitt, Bildausschnitt, Pixel, Zuschneiden, Bearbeitung, Vervielfältigung, § 24 UrhG, § 23 UrhG, § 16 UrhG, Schutzdauer-Richtlinie, Painer Standard, Pelham Hütter, Metall auf Metall, Museumsfotos, Sportwagenfoto, Bibelreproduktion, Datenbank, Datenbankhersteller, Tonträgerhersteller, Perspektive, Wahl der Perspektive, Bildeinrichtung, Entfernung, Blickwinkel, Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung, Urheberrechtliche Grundsätze, Übertragung, Werk, Lichtbildwerk, § 2 UrhG, Sehsinn, Digitale Nachbearbeitung, Stammrecht, Doppelschutz, Stufenverhältnis, photo rights, copyright law, Minimum level of personal intellectual achievement, object of protection, scope of protection, personal rights, special right of personality, economic performance protection law, Company-related property right, digital postprocessing, Database, database producer, duration of protection