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Special Purpose Acquisition Companies - Deutsche SPACs de lege lata und de lege ferenda

Printausgabe
EUR 71,00

E-Book
EUR 49,70

Special Purpose Acquisition Companies - Deutsche SPACs de lege lata und de lege ferenda

Eric Scheu (Autor)

Vorschau

Leseprobe, PDF (950 KB)
Inhaltsverzeichnis, PDF (740 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 9783736979918
ISBN-13 (E-Book) 9783736969919
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 236
Umschlagkaschierung matt
Auflage 1.
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Hannover
Erscheinungsdatum 05.04.2024
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Schlagwörter SPAC, SPACs, Special Purpose Acquisition Companies, ZuFinG, Zukunftsfinanzierungsgesetz, AktG, Aktiengesetz, Aktienrecht, KAGB, Kapitalanlagegesetzbuch, Investmentaktiengesellschaft, InvAG, Investmentvermögen, naked warrants, redemption rights, PIPE, Liquidation, Mindestnennbetrag, Sponsoren, Investoren, Aktionäre, Kompetenzverteilung, Zustimmungsvorbehalt, Treuhandkonto, Escrow, Kapitalerhaltung
Beschreibung

Special Purpose Acquisition Companies (kurz: SPACs) haben seit Jahren einen großen Einfluss auf die Börsen- und Finanzierunglandschaft in den Vereinigten Staaten.
Diese Arbeit befasst sich mit den Funktionen und Charakterstika jener SPACs und zeigt auf, wie diese in Deutschland rechtlich implementiert werden können. Hintergrund ist, dass es bis dato keine SPAC gibt, die nach deutschem Recht aufgelegt ist.
Das Aktiengesetz stand bis zur Umsetzung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) den Funktionsweisen einer SPAC in vielerlei Hinsicht entgegen.
Der Stand der Arbeit ist Juni 2023. Insofern wurden das Eckpunktepapier zum Zukunftsfinanzierungsgesetz sowie der Referentenentwurf, der die Einführung von
Börsenmantelaktiengesellschaften, dem deutschen Äquivalent zu SPACs, bereits vorsah, in der Arbeit einbezogen. Die darauf folgende Umsetzung des ZuFinG im BörsenG (§§ 44 ff. BörsenG) im Dezember 2023 ist nicht Gegenstand dieser Arbeit.
Da die Unterschiede zwischen der finalen Umsetzung des ZuFinG zum untersuchten Referentenentwurf gering sind, können die Grundüberlegungen und –konzepte jedoch nahezu vollständig übertragen werden.