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Die Durchsetzung der Marktmissbrauchsverbote in Deutschland und den USA

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Die Durchsetzung der Marktmissbrauchsverbote in Deutschland und den USA (Band 16)

Sebastian Raab (Autor)

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Leseprobe, Datei (78 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 3869551720
ISBN-13 (Printausgabe) 9783869551722
ISBN-13 (E-Book) 9783736931725
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 256
Auflage 1 Aufl.
Buchreihe Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Band 16
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Universität Göttingen
Erscheinungsdatum 08.12.2009
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Beschreibung

Insiderhandel und Kurs- bzw. Marktpreismanipulationen sind ständige Begleiterscheinungen des Handels an der Börse und des außerbörslichen Handels. Dennoch hat der Gesetzgeber hierzulande erst spät die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um wirksam gegen Marktmissbrauch vorgehen zu können. Den Anstoß für eine schärfere und vor allem einheitliche Regulierung des Kapitalmarktes hatte der europäische Gesetzgeber gegeben.

Die Arbeit beleuchtet die Entwicklung bei der Bekämpfung von Marktmissbrauch bis hin zum heutigen Tag. Zunächst gibt sie einen Einblick in die aktuelle Rechtslage in Deutschland und erörtert auch etwaige zivilrechtliche Ansprüche, die sich aus einer Verletzung der § 14, 20 a WpHG ergeben können. Im Anschluss daran werden jene Umstände herausgearbeitet, die verdeutlichen, warum eine staatliche Durchsetzung der Marktmissbrauchsverbote unumgänglich ist. Nach einer kurzen Vorstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird untersucht, innerhalb welcher Grenzen eine Durchsetzung der Marktmissbrauch erfolgen kann. Dabei werden insbesondere Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung erörtet, die sich nunmehr für die Bundesanstalt ergeben. Anhand eines Vergleiches mit dem US-amerikanischen Wertpapierrecht und der Arbeit der Securities and Exchange Commission (SEC) stellt die Arbeit schließlich heraus, welche Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen Deutschlands und der USA bestehen und inwiefern eine weitere Annäherung rechtlich möglich und geboten ist.