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Die optierende Personengesellschaft nach § 1a KStG als Organgesellschaft in der ertragsteuerlichen Organschaft

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Die optierende Personengesellschaft nach § 1a KStG als Organgesellschaft in der ertragsteuerlichen Organschaft

Untersuchung de lege lata und Ausblick de lege ferenda.

Lars Walter (Autor)

Vorschau

Leseprobe, PDF (1,7 MB)
Inhaltsverzeichnis, PDF (1,6 MB)

Die Arbeit zeigt, dass Personengesellschaften ihren Gewinn analog § 291 AktG wirksam an ein Gesellschafter-Unternehmen abführen können und dass solche Gewinnabführungsverträge – trotz ihrer organisationsrechtlichen Wirkung – grundsätzlich mit dem Zweck der Personengesellschaft vereinbar und formfrei möglich sind.
Optierende Personengesellschaften nach § 1a KStG können bereits de lege lata als Organgesellschaften im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft fungieren, da § 17 KStG keinen eingetragenen oder organisationsrechtlichen Gewinnabführungsvertrag verlangt.
Trotz der aktuell ablehnenden Verwaltungsauffassung spricht die Rechtslage dafür, Organschaften mit optierenden Personengesellschaften zuzulassen, sofern die Anforderungen erfüllt sind.
Zugleich verdeutlicht die Analyse, dass das Optionsmodell einen Impuls für eine grundlegende Reform hin zu einem Gruppenbesteuerungssystem ohne Gewinnabführungsvertrag geben sollte, da punktuelle gesetzliche Anpassungen das strukturelle Kernproblem der Organschaft nicht lösen.

ISBN-13 (Printausgabe) 9783689523640
ISBN-13 (E-Book) 9783689523657
Buchendformat A5
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 292
Umschlagkaschierung matt
Auflage 1.
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Bucerius Law School in Hamburg
Erscheinungsdatum 08.10.2025
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Schlagwörter Steuerrecht, Konzernsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Organschaft, organgesellschaft,Personengesellschaft, Optierende Personengesellschaft, Optionsmodell, Gewinnabführungsvertrag