Editorial Cuvillier

Publicaciones, tesis doctorales, capacitaciónes para acceder a una cátedra de universidad & prospectos.
Su editorial internacional especializado en ciencias y economia

Editorial Cuvillier

De En Es
Die Bedeutung der Grundrechte im Betriebsverfassungsgesetz

Impresion
EUR 23,00 EUR 21,85

E-Book
EUR 0,00

Download
PDF (430 KB)
Open Access CC BY 4.0

Die Bedeutung der Grundrechte im Betriebsverfassungsgesetz (Tienda española)

unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes

Anke Clodius (Autor)

Previo

Indice, Datei (39 KB)
Lectura de prueba, Datei (42 KB)

ISBN-10 (Impresion) 3865373046
ISBN-13 (Impresion) 9783865373045
ISBN-13 (E-Book) 9783736913042
Idioma Deutsch
Numero de paginas 154
Edicion 1 Aufl.
Volumen 0
Lugar de publicacion Göttingen
Lugar de la disertacion Berlin
Fecha de publicacion 19.12.2004
Clasificacion simple Tesis doctoral
Area Derecho
Descripcion

Das Betriebsverfassungsgesetz ist eine grundrechtsschützende Organisations- und Verfahrensregelung. Es trägt zum Schutz der Grundrechte von Arbeitnehmern – u. a. über den Betriebsrat –, Arbeitgebern und Gewerkschaften bei. Insbesondere das Einigungsstellenverfahren bietet die Möglichkeit, die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer und Berufs- und Eigentumsfreiheit des Arbeitgebers zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen. Das Gesetz gründet auf der grundrechtlichen Schutzpflicht des Gesetzgebers und lässt sich daher nicht ohne weiteres abschaffen, auch wenn es nicht in seiner bestehenden Form gewährleistet ist. Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten sowie bei der Gestaltung von wirtschaftlichen Sachverhalten macht auch andere Regelungen denkbar. Allerdings ist eine Organisations- und Verfahrensregelung im Vergleich zu anderen Gesetzesformen die sachnächste Lösung. Sie führt dazu, dass individuelle und an veränderte Marktsituationen angepasste Regelungen für den Betrieb getroffen werden können. Folgende Mindestvoraussetzungen grundrechtlicher Schutzvorschriften sind dabei nicht disponibel: Es muss ein die Belange der Arbeitnehmer berücksichtigender Informationsfluss zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und/oder Betriebsrat gewährleistet sein. Es muss außerdem ein Instrument wie das bestehende erzwingbare Einigungsstellenverfahren vorgesehen sein, das ein ungefähres Kräftegleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite herstellt.