Cuvillier Verlag

35 Jahre Kompetenz im wissenschaftlichen Publizieren
Internationaler Fachverlag für Wissenschaft und Wirtschaft

Cuvillier Verlag

De En Es
Die Bedeutung der Grundrechte im Betriebsverfassungsgesetz

Printausgabe
EUR 23,00 EUR 21,85

E-Book
EUR 0,00

Download
PDF (430 KB)
Open Access CC BY 4.0

Die Bedeutung der Grundrechte im Betriebsverfassungsgesetz

unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes

Anke Clodius (Autor)

Vorschau

Inhaltsverzeichnis, Datei (39 KB)
Leseprobe, Datei (42 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 3865373046
ISBN-13 (Printausgabe) 9783865373045
ISBN-13 (E-Book) 9783736913042
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 154
Auflage 1 Aufl.
Band 0
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Berlin
Erscheinungsdatum 19.12.2004
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Beschreibung

Das Betriebsverfassungsgesetz ist eine grundrechtsschützende Organisations- und Verfahrensregelung. Es trägt zum Schutz der Grundrechte von Arbeitnehmern – u. a. über den Betriebsrat –, Arbeitgebern und Gewerkschaften bei. Insbesondere das Einigungsstellenverfahren bietet die Möglichkeit, die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer und Berufs- und Eigentumsfreiheit des Arbeitgebers zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen. Das Gesetz gründet auf der grundrechtlichen Schutzpflicht des Gesetzgebers und lässt sich daher nicht ohne weiteres abschaffen, auch wenn es nicht in seiner bestehenden Form gewährleistet ist. Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten sowie bei der Gestaltung von wirtschaftlichen Sachverhalten macht auch andere Regelungen denkbar. Allerdings ist eine Organisations- und Verfahrensregelung im Vergleich zu anderen Gesetzesformen die sachnächste Lösung. Sie führt dazu, dass individuelle und an veränderte Marktsituationen angepasste Regelungen für den Betrieb getroffen werden können. Folgende Mindestvoraussetzungen grundrechtlicher Schutzvorschriften sind dabei nicht disponibel: Es muss ein die Belange der Arbeitnehmer berücksichtigender Informationsfluss zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und/oder Betriebsrat gewährleistet sein. Es muss außerdem ein Instrument wie das bestehende erzwingbare Einigungsstellenverfahren vorgesehen sein, das ein ungefähres Kräftegleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite herstellt.