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Gesellschafts- und steuerrechtliche Behandlung von Tracking Stocks bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Printausgabe
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E-Book
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Gesellschafts- und steuerrechtliche Behandlung von Tracking Stocks bei Personen- und Kapitalgesellschaften (Band 42)

Günter Winkels (Autor)

Vorschau

Leseprobe, PDF (110 KB)
Inhaltsverzeichnis, PDF (60 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 9783954043316
ISBN-13 (E-Book) 9783736943315
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 214
Umschlagkaschierung matt
Auflage 1. Aufl.
Buchreihe Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Band 42
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Düsseldorf
Erscheinungsdatum 28.01.2013
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Schlagwörter Tracking Stock/Tracking Stocks, Disquotale Gewinnverteilung/Disquotale Gewinnausschüttung, Inkongruente Gewinnverteilung/Inkongruente Gewinnausschüttung, Maßgeblichkeit, Ergebnisverteilung, Gewinnbeteiligung, Zurechnung von Einkünften, Einheit der Rechtsordnung, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Steuerrecht,Ertragsteuer, Schenkungsteuer, Gesellschaftsrecht, Joint Venture, Familiengesellschaft/Familiengesellschaften, Mitgliedschaftsrechte, Vermögensrechte, Verwaltungsrechte, Angemessenheit, Missbrauch, Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, § 15 EStG, § 20 EStG, § 42 AO, Schenkung, Handels- und Wirtschaftsrecht
Beschreibung

In der Wirtschaftspraxis besteht häufig der Wunsch (z.B. bei Familiengesellschaften oder Joint Ventures), die Gewinnverteilung von Personen- und Kapitalgesellschaften unabhängig von der Beteiligungshöhe und den diesbezüglichen Verwaltungsrechten (z.B. Stimmrechte) zu regeln. Weicht die Gewinnverteilungsquote der Gesellschaft von der Beteiligungshöhe ab, liegen sog. Disquotale Gewinnverteilungen vor. Eine besondere Form der disquotalen Gewinnverteilung sind Tracking Stocks. Dabei bemisst sich das Gewinnbezugsrecht der Gesellschafter nicht in Abhängigkeit vom Ergebnis des gesamten Unternehmens, sondern in Abhängigkeit vom Ergebnis eines bestimmten Unternehmenssegments (z.B. Betriebsstätte, Produktionsbereich, Tochtergesellschaft).

Bei der Einführung von Tracking Stocks besteht gesellschaftsrechtlich ein weiter Gestaltungsspielraum. Es stellt sich die Frage, ob die gesellschaftsvertraglichen Gestaltungen steuerrechtlich anzuerkennen sind. Dies hängt insbesondere vom Verhältnis des Gesellschaftsrechts zum Steuerecht (Thematik der sog. Maßgeblichkeit) ab. Bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht hätte die gesellschaftsrechtliche Gestaltung keinen Einfluss auf die steuerrechtliche Beurteilung der Gewinnzurechnung. Tracking Stocks-Gestaltungen können der Besteuerung sowohl im Ertrag- als auch im Schenkungsteuerrecht unterliegen. Dabei ist der Frage nachzugehen, ob zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden ist.