Cuvillier Verlag

Publications, Dissertations, Habilitations & Brochures.
International Specialist Publishing House for Science and Economy

Cuvillier Verlag

De En Es
Gesellschafts- und steuerrechtliche Behandlung von Tracking Stocks bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Hard Copy
EUR 36.30 EUR 34.49

E-book
EUR 25.41

Gesellschafts- und steuerrechtliche Behandlung von Tracking Stocks bei Personen- und Kapitalgesellschaften (Volume 42) (English shop)

Günter Winkels (Author)

Preview

Extract, PDF (110 KB)
Table of Contents, PDF (60 KB)

ISBN-13 (Hard Copy) 9783954043316
ISBN-13 (eBook) 9783736943315
Language Alemán
Page Number 214
Lamination of Cover matt
Edition 1. Aufl.
Book Series Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Volume 42
Publication Place Göttingen
Place of Dissertation Düsseldorf
Publication Date 2013-01-28
General Categorization Dissertation
Departments Law
Keywords Tracking Stock/Tracking Stocks, Disquotale Gewinnverteilung/Disquotale Gewinnausschüttung, Inkongruente Gewinnverteilung/Inkongruente Gewinnausschüttung, Maßgeblichkeit, Ergebnisverteilung, Gewinnbeteiligung, Zurechnung von Einkünften, Einheit der Rechtsordnung, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Steuerrecht,Ertragsteuer, Schenkungsteuer, Gesellschaftsrecht, Joint Venture, Familiengesellschaft/Familiengesellschaften, Mitgliedschaftsrechte, Vermögensrechte, Verwaltungsrechte, Angemessenheit, Missbrauch, Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, § 15 EStG, § 20 EStG, § 42 AO, Schenkung, Handels- und Wirtschaftsrecht
Description

In der Wirtschaftspraxis besteht häufig der Wunsch (z.B. bei Familiengesellschaften oder Joint Ventures), die Gewinnverteilung von Personen- und Kapitalgesellschaften unabhängig von der Beteiligungshöhe und den diesbezüglichen Verwaltungsrechten (z.B. Stimmrechte) zu regeln. Weicht die Gewinnverteilungsquote der Gesellschaft von der Beteiligungshöhe ab, liegen sog. Disquotale Gewinnverteilungen vor. Eine besondere Form der disquotalen Gewinnverteilung sind Tracking Stocks. Dabei bemisst sich das Gewinnbezugsrecht der Gesellschafter nicht in Abhängigkeit vom Ergebnis des gesamten Unternehmens, sondern in Abhängigkeit vom Ergebnis eines bestimmten Unternehmenssegments (z.B. Betriebsstätte, Produktionsbereich, Tochtergesellschaft).

Bei der Einführung von Tracking Stocks besteht gesellschaftsrechtlich ein weiter Gestaltungsspielraum. Es stellt sich die Frage, ob die gesellschaftsvertraglichen Gestaltungen steuerrechtlich anzuerkennen sind. Dies hängt insbesondere vom Verhältnis des Gesellschaftsrechts zum Steuerecht (Thematik der sog. Maßgeblichkeit) ab. Bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht hätte die gesellschaftsrechtliche Gestaltung keinen Einfluss auf die steuerrechtliche Beurteilung der Gewinnzurechnung. Tracking Stocks-Gestaltungen können der Besteuerung sowohl im Ertrag- als auch im Schenkungsteuerrecht unterliegen. Dabei ist der Frage nachzugehen, ob zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden ist.