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Leitlinien Unfallchirurgie
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Seit der Jahrtausendwende unterliegen die deutschen Hochschulen einem allgemeinen hochschulpolitischen „Paradigmenwechsel“, welcher eine grundlegende Veränderung der überkommenen Strukturen zur Folge hat. Die fortschreitende Ökonomisierung und Internationalisierung lassen die Humboldt’schen Ideen, welche die Hochschulen als Stätten wissenschaftlicher Forschung und Lehre zu voller Blüte gebracht haben, überholt aussehen. Die Arbeit geht der Frage nach, welcher Art die neuen Herausforderungen für die Hochschulen sind und welche Lösungen die Rechtsordnung hierfür – vor allem unter dem Blickwinkel des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG und unter Berücksichtigung der Vorgaben der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung – bietet.
ISBN-13 (Printausgabe) | 9783954043903 |
ISBN-13 (E-Book) | 9783736943902 |
Sprache | Deutsch |
Seitenanzahl | 242 |
Auflage | 1. Aufl. |
Buchreihe | Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften |
Band | 43 |
Erscheinungsort | Göttingen |
Promotionsort | München |
Erscheinungsdatum | 16.04.2013 |
Allgemeine Einordnung | Dissertation |
Fachbereiche |
Rechtswissenschaft
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Schlagwörter | Hochschulorganisation, Leitbilder des Hochschulrechts, Hochschulrahmengesetz, Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG, Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre, Akademische Selbstverwaltung, Funktionale Selbstverwaltung, Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren, Hochschulgesetzgebung, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Niedersächsischen Vorschaltgesetz vom 29.05.1973, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Brandenburgischen Hochschulgesetz vom 26.10.2004, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Hamburgischen Hochschulgesetz vom 20.07.2010, Monokratisierung, Hochschulräte, Hochschulfinanzierung, Stiftungshochschulen, Die Fakultät als Reformobjekt, Das Bayerische Hochschulrecht, Das Baden-Württembergische Hochschulrecht, Das Nordrhein-Westfälische Hochschulrecht, Unionsrecht und Hochschulorganisation, Öffentliches Recht |
"Ein großer Vorzug der Arbeit ist, dass sie nach einer historischen Einleitung und einer grundrechtsdogmatischen Erörterung nicht nur den Charakter der akademischen Selbstverwaltung als funktionale Selbstverwaltung erörtert, sondern zudem das Hochschulrecht in einer großen Breite abschreitet und dabei eine größere Auswahl aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in historischer Abfolge präsentiert. Dadurch wird die Entwicklung sehr deutlich und ist es auch leicht, die normativen Erwägungen des Gerichts zu verstehen."
Prof. Dr. Helmut Goerlich, Juristenfakultät, Universität Leipzig
Aus: Sächsische Verwaltungsblätter Heft 11/2015, S. 283