Cuvillier Verlag

35 Jahre Kompetenz im wissenschaftlichen Publizieren
Internationaler Fachverlag für Wissenschaft und Wirtschaft

Cuvillier Verlag

De En Es
Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97

Printausgabe
EUR 29,10

E-Book
EUR 20,00

Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 (Band 4)

Dokumentation der Sachstandsberichte 2009-2013

Regina Heibrock (Autor)
Martin Lenz (Autor)

Vorschau

Inhaltsverzeichnis, PDF (65 KB)
Leseprobe, PDF (150 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 9783954048113
ISBN-13 (E-Book) 9783736948112
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 148
Umschlagkaschierung glänzend
Auflage 1. Aufl.
Buchreihe Karlsruher Schriftreihe Wohnungssicherung am angespannten Wohnungsmarkt
Band 4
Erscheinungsort Göttingen
Erscheinungsdatum 24.09.2014
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften
Sozialwissenschaften
Schlagwörter Wohnungslosenhilfe, Wohnungsmarkt, Armutsbekämpfung, Sozialplanung, Stadtentwicklung, Wohnungspolitik, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Soziologie
Beschreibung

Autorenteam, Beirat, Herausgeberin und Herausgeber verfolgen mit der Karlsruher Schriftenreihe „Wohnungssicherung am angespannten Wohnungsmarkt“ das Ziel, den kommunalen Umgang mit ihre Bewohner und Bewohnerinnen benachteiligenden Wohnbedingungen zu reflektieren – sowohl praxisbezogen als auch theoretisch. Das Gelingen dieses Theorie-Praxis-Bezugs gewährleisten die Karlsruher Expertinnen und Experten aus Sozialverwaltung, Sozialpolitik, Sozialarbeit, Sozialwissenschaft und Wohnungswirtschaft, die bis zum Jahr 2020, dem Zeitpunkt des prognostizierten Endes der anspannten Lage am Karlsruher Wohnungsmarkt, mit ihren Beiträgen zur Linderung von Wohnungsnot beitragen wollen. Band 4 der Karlsruher Schriftenreihe „Wohnungssicherung am angespannten Wohnungsmarkt“ zeichnet 15 Jahre „Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ’97“ nach.

Mit dem Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ’97 initiierte der Karlsruher Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.05.1997 eine Aufgabe, die in sozialer und baulicher Hinsicht in Bezug auf die darin untersuchten Wohngebiete mit Entwicklungsbedarf auf etwa zwanzig Jahre angelegt ist. Dem Gemeinderat wurde zum damaligen Zeitpunkt zugesagt, im Zweijahresrhythmus einen Sachstandsbericht vorzulegen.