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Die Möglichkeiten und Grenzen der Übernahme von Verfahren im Rahmen der stellvertretenden Strafrechtspflege

Printausgabe
EUR 43,90

E-Book
EUR 30,73

Die Möglichkeiten und Grenzen der Übernahme von Verfahren im Rahmen der stellvertretenden Strafrechtspflege

Katharina Margarete Heine (Autor)

Vorschau

Inhaltsverzeichnis, PDF (97 KB)
Leseprobe, PDF (170 KB)

Wann kann ein Ausländer, der im Ausland eine Straftat begangen hat, in Deutschland dafür bestraft werden?
Durch den starken Anstieg der Flüchtlingszahlen und die zunehmende grenzüberschreitende Kriminalität ist diese Frage aktueller denn je. Die Möglichkeiten der Durchführung eines Strafverfahrens für einen anderen Staat durch die deutsche Justiz im Rahmen der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 StGB) werden bisher weitestgehend verkannt, wie Katharina Margarete Heine insbesondere am Beispiel der Juwelenräuber der „Pink Panther“ deutlich veranschaulicht. Dabei eröffnet die stellvertretende Strafverfolgung sowohl eine rechtshilferechtliche Alternative zur Auslieferung der Täter als auch zur Beilegung von Jurisdiktionskonflikten. Dieses nicht ausgeschöpfte Potential wird in der vorliegenden Untersuchung ausgeleuchtet. Abgerundet wird die Arbeit durch einen wohlbegründeten Reformvorschlag für § 7 StGB, der die mit der Europäisierung der Strafverfolgung verbundenen Herausforderungen berücksichtigt.

ISBN-13 (Printausgabe) 9783736991644
ISBN-13 (E-Book) 9783736981645
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 218
Umschlagkaschierung glänzend
Auflage 1. Aufl.
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Bonn
Erscheinungsdatum 08.12.2015
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
Internationales Recht und ausländisches Recht
Schlagwörter Jurisdiktionskonflikte, § 7 StGB, Internationales Strafrecht, Grenzüberschreitende Strafverfolgung, Strafanwendungsrecht

Rezension

"...eine beachtliche Leistung, mit der die Diskussion über ein anspruchsvolles und komplexes Thema beträchtlich vorangetrieben wird." Prof. Dr. Martin Böse, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn