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Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“

Printausgabe
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E-Book
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Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“

Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945

Eberhard Stegerer (Autor)

Vorschau

Leseprobe, PDF (690 KB)
Inhaltsverzeichnis, PDF (680 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 9783736970762
ISBN-13 (E-Book) 9783736960763
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 314
Umschlagkaschierung matt
Auflage 1.
Erscheinungsort Göttingen
Erscheinungsdatum 29.08.2019
Allgemeine Einordnung Sachbuch
Fachbereiche Neueste Geschichte und Zeitgeschichte
Orts- und Landesgeschichte, Regionalgeschichte
Schlagwörter Polizeigeschichte, badische Polizei, „Drittes Reich“, Polizeipräsidien, Polizeidirektionen, Polizeipräsidenten, Polizeidirektoren, Landeskommissäre, badische innere Verwaltung, administrative Eliten, Weimarer Republik, Entnazifizierung, Gleichschaltung, NS-Ideologie, NS-Herrschaftsordnung, Berufsbeamtentum, Machtergreifung, Polizeibegriff, Polizeirecht, polizeiliche Aufgaben, personelle Kontinuitäten, personelle Säuberungen, Land Baden
Beschreibung

Die regionalgeschichtliche Untersuchung der Biografien aller 28 (29) sich häufig abwechselnden Leiter der zwei Polizeipräsidien (ab 1942: drei) und vier -direktionen (ab 1942: drei) in Baden für die Zeit zwischen 1933 und 1945 führte zu dem Ergebnis, dass es in der polizeilichen Führungselite sowohl 1933 als auch 1945 einen personellen Umbruch gegeben hat und beim jeweiligen Regierungswechsel die polizeilichen Führungsakteure ausgetauscht worden sind. Nur der bis 1933 in Mannheim amtierende, bei der Bevölkerung beliebte und im Ersten Weltkrieg hoch dekorierte Polizeipräsident, Dr. Jakob Bader, stellt in dieser Hinsicht eine Ausnahme dar. Der nationalsozialistische badische Innenminister, Karl Pflaumer, welcher 1929 aufgrund seiner NSDAP-Aktivitäten als Polizeioberleutnant in Heidelberg aus dem Dienst entlassen worden war, holte 1933 Dr. Jakob Bader als Ministerialdirektor und den radikalen NSDAP-Anhänger Dr. Kurt Bader, ebenfalls aus Mannheim, als Ministerialrat und Leiter der Polizeiabteilung zu seiner eigenen Machtabsicherung, auch gegenüber dem Reichsstatthalter und Gauleiter Robert Wagner, in sein Ministerium.
In der überwiegenden Mehrheit kamen die 1933 vom Dienst suspendierten polizeilichen Amtsinhaber aber bis Kriegsende in anderen Behörden der badischen inneren Verwaltung wieder unter, in der Regel ohne finanzielle Einbußen.
Eine ähnliche Verfahrensweise wurde auch nach dem Ende der NS-Herrschaft trotz der nachfolgenden Entnazifizierungsmaßnahmen spätestens 1951 nach der „G 131-Regelung“ wieder praktiziert, sodass die personelle Kontinuität in der inneren Verwaltung Badens auch nach 1945 gewahrt blieb, wenn auch nicht im polizeilichen Führungsbereich.
Die vier badischen Landeskommissäre, u.a. vorgesetzte Behörde des badischen Innenministeriums für die Polizei vor Ort, welche alle bereits in der Zeit der Weimarer Republik durch den langjährigen SPD-Innenminister Remmele ernannt worden waren, blieben auch beim Übergang in die NS-Diktatur in ihren Ämtern, zwei von ihnen bis zur Auflösung des Instituts der Landeskommissäre 1946 durch die Besatzungsbehörden. Der Karlsruher Landeskommissär wurde 1933 altersbedingt in den Ruhestand versetzt, ihm folgte der regimetreue kommissarisch eingesetzte Freiburger Polizeidirektor Karl Dold nach. Der 1938 durch Suicid aus dem Leben geschiedene Mannheimer Landeskommissär wurde nach Kompetenzkämpfen zwischen dem RMI, badischen IM und der Gauleitung durch den Bruchsaler Landrat und Nicht-NSDAP-Mitglied Dr. Gustav Bechtold ersetzt, wobei sich die Reichsebene durchsetzte.