Nach dem deutschen Verlagsgesetz (VerlG) sind wir als Verlag dazu verpflichtet, Ihre Forschung kontrolliert zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Ihre Urheberrechte als Autor zu schützen. Junge Wissenschaftler und Autoren zu stärken ist aber nicht nur unsere Pflicht als Verlag, sondern auch unser ethisch-moralischer Ansporn. Diese Prämisse haben wir in unserem Verlagsvertrag festgehalten, um Ihr Recht als Autor und Urheber zu sichern und unser Handeln als wissenschaftlicher Verlag transparent zu präsentieren.
Die Verträge sind selbstverständlich Musterverträge und können gerne in einem gemeinsamen Gespräch nach Ihren Vorstellungen abgeändert werden. Als wissenschaftlicher Verlag legen wir großen Wert darauf, die Rechte unserer Autoren an ihrem Werk als Urheber geistigen Eigentums zu schützen. Daher bleibt das Recht als Autor auf die Urheberschaft an Ihrem Werk stets bei Ihnen. Unsere Aufgabe als Verlag gemäß des deutschen Verlagsgesetzes, ist es auf Grundlage Ihres mit uns geschlossenen Verlagsvertrages Ihr Werk zu veröffentlichen und effektiv sowie zielgruppengerecht zu verbreiten. Neben rechtlichen Fragen zu der Print-Version Ihrer Publikation ist auch Ihr Recht als Urheber des entsprechenden E-Books – sofern gewünscht – als Teil Ihres geistigen Werkes in dem Vertrag geregelt.
Sie haben Rückfragen zu unseren Verlagsverträgen? Unsere Autorenbetreuung steht Ihnen bei Fragen rund um den Inhalt des Verlagsvertrags und Ihre Rechte und Pflichten als Autor und Urheber wissenschaftlicher Literatur gerne zur Verfügung.
Neben dem Verlagsvertrag erhalten unsere Autoren auch stets einen Nachweis über die Startauflage – ein Dokument, das insbesondere bei der Veröffentlichung von Dissertationen von Nöten ist.