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17.05.2022

Die Rolle der geheimen Feldpolizei im Nationalsozialismus

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Während der Zeit des Nationalsozialismus waren Beamte der geheimen Feldpolizei an unzähligen Kriegsverbrechen beteiligt. Trotzdem wurde die GFP während der Nürnberger Prozesse nicht als verbrecherische Organisation eingestuft. Das Ausmaß der Verbrechen der geheimen Feldpolizei auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion ist bisher statistisch nicht untersucht wurden.


„Die Geheime Feldpolizei im ‚Dritten Reich‘ 1939-1945 – Sicherheits- und Abwehrpolizei der Wehrmacht und deren Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 1941-1944 in der Sowjetunion u.a.“ von Eberhard Stegerer betrachtet die Rolle der Beamten der „Geheimen Feldpolizei“ (GFP) im zweiten Weltkrieg und den damit verbundenen Kriegsverbrechen und leistet damit einen Beitrag zur Aufklärung der Verbrechen an die Menschheit durch die GFP.

Rekrutierung und Einordnung der geheimen Feldpolizei


Während des Nationalsozialismus war die geheime Feldpolizei (GFP) Teil der Ordnungstruppen der Wehrmacht. Die ersten Truppen wurden Anfang August 1939 zum Überfall auf Polen aufgestellt, dafür wurde das Personal aus Angehörigen der Sicherheitspolizei rekrutiert.

1941 – zu Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion – wurde die geheime Feldpolizei vor allem zur Partisanenbekämpfunggenutzt. Auf dem Territorium der Sowjetunion wurde die GFP durch einheimische Hilfswillige, Kriegsgefangene und weitere Kollaborateure verstärkt.

Aufgabe der geheimen Feldpolizei


Laut der „Dienstvorschrift für die Geheime Feldpolizei“ war die Aufgabe der GFP:

Die Erforschung und Bekämpfung aller volks- und staatsgefährdenden Bestrebungen, insbesondere Spionage, Landesverrat, Sabotage, feindliche Propaganda und Zersetzung im Operationsgebiet. Dazu zählte zum Beispiel die Überwachung der Presse und des Nachrichtenverkehrs der Zivilbevölkerung oder auch Maßnahmen zur Unterbindung des feindlichen Aufklärungsdienstes oder die Überwachung der Zivilbevölkerung, Erkundung von Stimmung und Gesinnung, die Gewinnung von Vertrauensleuten und anderer geeigneter Quellen.

Zu den Aufgaben der GFP gehörten genauer:

  • Die Kontrolle der Moral innerhalb der Truppen (um Auflösungserscheinungen zu verhindern)
  • Die Sicherung gegen äußere Feinde, z.B. Partisanen und Saboteure und gegnerische Spionage
  • Fandung nach Fahnenflüchtigen (Ab Sommer 1943 mit dem Rückzug der Wehrmacht)

Für diese Aufgaben waren sie motorisiert und verfügten über leichte Infanteriewaffen. Zudem hatten sie Zugriff auf die Uniformen jeglicher Waffengattungen und Zivilkleidung, konnten auf Ausweise jegliche Art zugreifen und hatten Sprachmittler, die bei Befragungen und Verhören der Bevölkerung der besetzten Gebiete dolmetschen konnten.


Verbrechen der GFP


Zur Bekämpfung von Partisanen wurden im Territorium der ehemaligen Sowjetunion und auf dem Balkan sogenannte „Vergeltungsmaßnahmen“ gegen Partisanen und die zivile Bevölkerung durchgeführt. Laut dem Befehl des Generalstabs sollten Zivilisten, die der Sabotage, Spionage oder des Partisanentums verdächtigt wurden, nach dem Verhör liquidiert werden. Teilweise wurden sie aber auch an das Einsatzkommando des Sicherheitsdienstes (SD) weitergegeben.

Bei der Vernehmung von Personen hat die GFP zudem Gewalt in Form von Fußtritten, Schlägen mit der Faust, Knüppeln und Peitschen angewendet, um Aussagen zu erzwingen. Exekutionen wurden durch Genickschüsse oder Rückenschüsse durchgeführt.

Mehr dazu:

Die Geheime Feldpolizei im „Dritten Reich“ 1939-1945
Die Geheime Feldpolizei im „Dritten Reich“ 1939-1945
Eberhard Stegerer
Autor
ISBN-13 (Impresion): 978-3-73697-591-0
ISBN-13 (E-Book): 978-3-73696-591-1
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01.04.2022

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