Während der Zeit des Nationalsozialismus waren Beamte der geheimen Feldpolizei an unzähligen Kriegsverbrechen beteiligt. Trotzdem wurde die GFP während der Nürnberger Prozesse nicht als verbrecherische Organisation eingestuft. Das Ausmaß der Verbrechen der geheimen Feldpolizei auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion ist bisher statistisch nicht untersucht wurden.
„Die Geheime Feldpolizei im ‚Dritten Reich‘ 1939-1945 – Sicherheits- und Abwehrpolizei der Wehrmacht und deren Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 1941-1944 in der Sowjetunion u.a.“ von Eberhard Stegerer betrachtet die Rolle der Beamten der „Geheimen Feldpolizei“ (GFP) im zweiten Weltkrieg und den damit verbundenen Kriegsverbrechen und leistet damit einen Beitrag zur Aufklärung der Verbrechen an die Menschheit durch die GFP.
1941 – zu Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion – wurde die geheime Feldpolizei vor allem zur Partisanenbekämpfunggenutzt. Auf dem Territorium der Sowjetunion wurde die GFP durch einheimische Hilfswillige, Kriegsgefangene und weitere Kollaborateure verstärkt.
Die Erforschung und Bekämpfung aller volks- und staatsgefährdenden Bestrebungen, insbesondere Spionage, Landesverrat, Sabotage, feindliche Propaganda und Zersetzung im Operationsgebiet. Dazu zählte zum Beispiel die Überwachung der Presse und des Nachrichtenverkehrs der Zivilbevölkerung oder auch Maßnahmen zur Unterbindung des feindlichen Aufklärungsdienstes oder die Überwachung der Zivilbevölkerung, Erkundung von Stimmung und Gesinnung, die Gewinnung von Vertrauensleuten und anderer geeigneter Quellen.
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