Editorial Cuvillier

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Die Verwendung von Daten aus vernetzten Fahrzeugen

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Die Verwendung von Daten aus vernetzten Fahrzeugen (Volumen 73) (Tienda española)

unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit solchen Daten durch den Arbeitgeber

Jacqueline Frinken (Autor)

Previo

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Lectura de prueba, PDF (220 KB)

ISBN-13 (Impresion) 9783736994867
ISBN-13 (E-Book) 9783736984868
Idioma Deutsch
Numero de paginas 278
Laminacion de la cubierta mate
Edicion 1. Aufl.
Serie Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Volumen 73
Lugar de publicacion Göttingen
Lugar de la disertacion Mainz
Fecha de publicacion 21.02.2017
Clasificacion simple Tesis doctoral
Area Derecho
Derecho civil y proceso civil
Derecho de autor y de patente
Derecho público
Derecho criminal y criminologia
Derecho laboral y de empleo
Palabras claves Vernetzte Fahrzeuge, Beschäftigtendatenschutz, autonomes Fahren
Descripcion

Die Arbeit hat die Verwendung von Daten aus vernetzten Fahrzeugen zum Gegenstand. Ein Schwerpunkt ist dabei gelegt auf den Umgang mit solchen Daten durch den Arbeitgeber im Beschäftigungsverhältnis. Es erfolgt eine Systematisierung der zum jetzigen Zeitpunkt in vernetzten Fahrzeugen anfallenden Daten aus den verschiedenen verbauten Sensoren sowie eine Darstellung der Möglichkeiten bei Verknüpfung der Daten durch Anwendung von Big Data. Auch die Thematik des autonomen Fahrens sowie die dazu geltende Rechtslage werden behandelt. Dargestellt und untersucht wird ebenfalls die praktisch relevante Frage, wem Daten aus dem vernetzten Fahrzeug „gehören“ bzw. wem sie rechtlich zuzuordnen sind und wem eine Zugriffsbefugnis auf die Daten zusteht. Ebenso spielt die Problematik der Erteilung einer wirksamen und freiwilligen Einwilligung im Beschäftigtendatenschutzrecht eine Rolle. Zuletzt werden auch die sich aus den technisch durchführbaren Maßnahmen (z.B. Ortung) ergebenden Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmervertretungen sowie die daraus als notwendig resultierenden technischen und organisatorischen Maßnahmen anhand von Praxisfällen dargestellt. Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung finden Berücksichtigung.