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Die Verwendung von Daten aus vernetzten Fahrzeugen

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Die Verwendung von Daten aus vernetzten Fahrzeugen (Band 73)

unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit solchen Daten durch den Arbeitgeber

Jacqueline Frinken (Autor)

Vorschau

Inhaltsverzeichnis, PDF (140 KB)
Leseprobe, PDF (220 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 9783736994867
ISBN-13 (E-Book) 9783736984868
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 278
Umschlagkaschierung matt
Auflage 1. Aufl.
Buchreihe Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Band 73
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Mainz
Erscheinungsdatum 21.02.2017
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht
Urheber- und Patentrecht
Öffentliches Recht
Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
Arbeits- und Sozialrecht
Schlagwörter Vernetzte Fahrzeuge, Beschäftigtendatenschutz, autonomes Fahren
Beschreibung

Die Arbeit hat die Verwendung von Daten aus vernetzten Fahrzeugen zum Gegenstand. Ein Schwerpunkt ist dabei gelegt auf den Umgang mit solchen Daten durch den Arbeitgeber im Beschäftigungsverhältnis. Es erfolgt eine Systematisierung der zum jetzigen Zeitpunkt in vernetzten Fahrzeugen anfallenden Daten aus den verschiedenen verbauten Sensoren sowie eine Darstellung der Möglichkeiten bei Verknüpfung der Daten durch Anwendung von Big Data. Auch die Thematik des autonomen Fahrens sowie die dazu geltende Rechtslage werden behandelt. Dargestellt und untersucht wird ebenfalls die praktisch relevante Frage, wem Daten aus dem vernetzten Fahrzeug „gehören“ bzw. wem sie rechtlich zuzuordnen sind und wem eine Zugriffsbefugnis auf die Daten zusteht. Ebenso spielt die Problematik der Erteilung einer wirksamen und freiwilligen Einwilligung im Beschäftigtendatenschutzrecht eine Rolle. Zuletzt werden auch die sich aus den technisch durchführbaren Maßnahmen (z.B. Ortung) ergebenden Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmervertretungen sowie die daraus als notwendig resultierenden technischen und organisatorischen Maßnahmen anhand von Praxisfällen dargestellt. Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung finden Berücksichtigung.