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Wenn es irgendein verbindendes Element aller Menschen gibt – egal ob
heute oder vor 3000 Jahren, egal ob Nord oder Süd, West oder Ost –, dann
es die Erfahrung des Scheiterns. Uns allen ist gegeben, permanent zu
scheitern – natürlich mit Unterschieden im einzelnen. Aber jeder kann
bei diesem Thema aus eigener Anschauung mitreden. Und doch, es gibt
praktisch so gut wie keine zusammentragende Gesamtschau dieses
Allgemeinphänomens. Das vorliegende Buch will einen Anfang setzen, um
diesem Defizit abzuhelfen. Statt theoretischer Klassifikation stellt das
Buch Erfahrungen anderer dar, die dieses Thema zum Gegenstand ihrer
Darstellung gemacht haben, und bringt sie in eine Ordnung. Dies alles
geschieht, um das Versöhnliche und Menschheitsverbindende des hier
thematisierten Phänomens, das Scheitern, aufzudecken.
Was unter dem Begriff Kindeswohl verstanden und wie der Begriff im Sorge- und Umgangsrecht verwendet werden soll, ist von enormer praktischer Relevanz. Jedes Jahr sind 150 000 bis 200 000 minderjährige Kinder von der Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen. Um die Umstände des jeweiligen Einzelfalls aufzugreifen, muss jedoch Bezug auf eine grundlegende Bestimmung des Kindeswohlbegriffs genommen werden. Das ist bisher nicht hinreichend erarbeitet. Die Regelvermutung der aktuellen justiziellen und politischen Praxis, dass Umgang mit beiden Eltern dem Kindeswohl dient, lässt sich mindestens in Fällen von häuslicher Gewalt infrage stellen. Überhaupt ist es äußerst fraglich, ob das individuell Beste eines bestimmten Kindes im Vorfeld erkannt werden kann. Es wird sich zeigen, so das Fazit dieser Untersuchung, dass eine positive Kindeswohlbestimmung mit einem individualistischen Kindeswohlbegriff, der sich aus ethischen Standards, wie den internationalen Menschenrechtskonventionen, speziell der UN-Kinderrechtskonvention, oder der nationalen Verfassung herleitet, nicht zu vereinbaren ist.
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