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Von einer landesherrlich regierten zu einer selbstverwalteten Kirche

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Von einer landesherrlich regierten zu einer selbstverwalteten Kirche

Die Schritte auf dem Weg der Entstaatlichung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und ihr Selbstverständnis nach dem Ende des Summepiskopats. Eine Analyse ihrer Rechtsetzung in den Jahren von 1918 bis 1924

Friedrich Reitzig (Autor)

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Inhaltsverzeichnis, PDF (87 KB)
Leseprobe, PDF (150 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 9783736992429
ISBN-13 (E-Book) 9783736982420
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 458
Auflage 1. Aufl.
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Tübingen
Erscheinungsdatum 02.05.2016
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Theologie
Rechtswissenschaft
Geschichtswissenschaften
Schlagwörter 9. November 1918, Kirche, Kirchenbezirksordnung, Kirchengemeindeordnung, Kirchenrecht, Kirchenverfassung, Kirchliches Wahlrecht, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Landesherrliches Kirchenregiment, Landeskirche, Pfarrstellenbesetzung, Pfarrstellenbesetzungsrecht, Revolution, Selbstverständnis, Selbstverwaltete Kirche, Summepiskopat, Verfassung, Verhältnis Kirche und Staat, Weimarer Reichsverfassung, Württemberg
Beschreibung

In der vorliegenden Arbeit wird der Übergang der evangelischen Landeskirche in Württemberg vom landesherrlichen Kirchenregiment zu ihrer Selbstverwaltung nachgezeichnet. Der Untersuchungszeitraum beschränkt sich auf die Jahre 1918 bis 1924. In dieser Zeit wurde der landeskirchliche Verfassungskomplex geschaffen, der mit vergleichsweise geringen Korrekturen bis zum heutigen Tag in Gültigkeit steht.

Der Übergang vom Summepiskopat zur Selbstverwaltung der Landeskirche vollzog sich einerseits auf der gesetzlichen Basis des kirchlichen Notgesetzes vom 09.11.1918. Andererseits erstreckte er sich durch die besonders enge Verbindung mit dem Staat über einen Zeitraum von sechs Jahren. Die einzelnen Gesetze konnten erst nach Freigabe durch die staatlichen Organe erarbeitet und in Absprache mit ihnen in Kraft gesetzt werden. Darüber kam es zu einem Verfassungsaufbau von oben nach unten kam. Um diese Abhängigkeiten mit ihren Konsequenzen herauszustellen, wurde auch die Entstehung der maßgebenden Gesetze auf Reichs- und Landesebene und ihre Bedeutung für die württembergische Landeskirche mit in die Untersuchung einbezogen.

Ziel der Arbeit insgesamt ist es, das kirchliche Selbstverständnis herauszuarbeiten, das darüber im landeskirchlichen Verfassungskomplex seinen Niederschlag gefunden hat und für die evangelische Landeskirche in Württemberg bis heute prägend ist.