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Infektionsrisiken von Allografts und Xenografts bei Anwendung im Mund-/Kiefer-/Gesichtsbereich?

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Infektionsrisiken von Allografts und Xenografts bei Anwendung im Mund-/Kiefer-/Gesichtsbereich? (Band 3)

Konsequenzen für die Aufklärung?

Bernd Josef Fehn (Autor)

Vorschau

Leseprobe, PDF (650 KB)
Inhaltsverzeichnis, PDF (540 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 9783736997967
ISBN-13 (E-Book) 9783736987968
Sprache Deutsch
Seitenanzahl 124
Umschlagkaschierung matt
Auflage 1.
Buchreihe Göttinger Reihe Medizin
Band 3
Erscheinungsort Göttingen
Promotionsort Witten/Herdecke
Erscheinungsdatum 12.03.2019
Allgemeine Einordnung Dissertation
Fachbereiche Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Schlagwörter allogenes Knochenersatzmaterial, xenogenes Knochenersatzmaterial, Infektiosität, Aufklärungspflichten, Aufklärungsbogen, Stufenaufklärung, Einwilligung des Patienten, rechtliche Risiken des Behandlers
Beschreibung

Allogene und xenogene Knochenersatzmaterialien haben ihren festen Platz im ärztlichen und zahnärztlichen Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich. Obwohl hier kein Fall einer Infektionstransmission durch Knochenersatzmaterial bekannt ist, sind Infektionsrisiken durch Viren, Bakterien und Prionen nicht vollständig ausgeschlossen. Zu diesem Schluss gelangt der Autor nach Auswertung der Datenlage. Der Behandler muss zwar nicht über jedes noch so entfernte Risiko informieren. Wenn jedoch mit der eingriffsspezifischen, nicht völlig auszuschließenden Gefahr einer Infektionstransmission zugleich das Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensführung bis hin zur Lebensgefährdung einhergeht und die Verwirklichung des Risikos für den Patienten überraschend wäre, besteht eine Aufklärungspflicht. Hintergrund ist sein verfassungsrechtlich verbrieftes Selbstbestimmungsrecht. Aufklärungsfehler können erhebliche zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen für den Behandler nach sich ziehen. Eine Stufenaufklärung, bei der vor einem persönlichen Gespräch ein Aufklärungsbogen überreicht wird, ist gerade bei der Verwendung von Knochenersatzmaterial sinnvoll. Der Verfasser unterbreitet einen Vorschlag, welche Punkte in einem solchen Aufklärungsbogen Berücksichtigung finden sollten, um die rechtlichen Risiken des Behandlers zu minimieren.