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Infektionsrisiken von Allografts und Xenografts bei Anwendung im Mund-/Kiefer-/Gesichtsbereich?

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Infektionsrisiken von Allografts und Xenografts bei Anwendung im Mund-/Kiefer-/Gesichtsbereich? (Volume 3) (English shop)

Konsequenzen für die Aufklärung?

Bernd Josef Fehn (Author)

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Table of Contents, PDF (540 KB)

ISBN-13 (Hard Copy) 9783736997967
ISBN-13 (eBook) 9783736987968
Language Alemán
Page Number 124
Lamination of Cover matt
Edition 1.
Book Series Göttinger Reihe Medizin
Volume 3
Publication Place Göttingen
Place of Dissertation Witten/Herdecke
Publication Date 2019-03-12
General Categorization Dissertation
Departments Stomatology
Keywords allogenes Knochenersatzmaterial, xenogenes Knochenersatzmaterial, Infektiosität, Aufklärungspflichten, Aufklärungsbogen, Stufenaufklärung, Einwilligung des Patienten, rechtliche Risiken des Behandlers
Description

Allogene und xenogene Knochenersatzmaterialien haben ihren festen Platz im ärztlichen und zahnärztlichen Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich. Obwohl hier kein Fall einer Infektionstransmission durch Knochenersatzmaterial bekannt ist, sind Infektionsrisiken durch Viren, Bakterien und Prionen nicht vollständig ausgeschlossen. Zu diesem Schluss gelangt der Autor nach Auswertung der Datenlage. Der Behandler muss zwar nicht über jedes noch so entfernte Risiko informieren. Wenn jedoch mit der eingriffsspezifischen, nicht völlig auszuschließenden Gefahr einer Infektionstransmission zugleich das Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensführung bis hin zur Lebensgefährdung einhergeht und die Verwirklichung des Risikos für den Patienten überraschend wäre, besteht eine Aufklärungspflicht. Hintergrund ist sein verfassungsrechtlich verbrieftes Selbstbestimmungsrecht. Aufklärungsfehler können erhebliche zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen für den Behandler nach sich ziehen. Eine Stufenaufklärung, bei der vor einem persönlichen Gespräch ein Aufklärungsbogen überreicht wird, ist gerade bei der Verwendung von Knochenersatzmaterial sinnvoll. Der Verfasser unterbreitet einen Vorschlag, welche Punkte in einem solchen Aufklärungsbogen Berücksichtigung finden sollten, um die rechtlichen Risiken des Behandlers zu minimieren.