Im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind wissenschaftliche Einrichtungen verpflichtet, digitale Inhalte barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dazu zählt insbesondere die Bereitstellung adäquater Alternativtexte („Alt-Texte“) für Abbildungen, die insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen essenziell sind.
Alternativtexte dienen dazu, den Inhalt und Zweck einer Abbildung so zu vermitteln, dass er auch ohne visuelle Wahrnehmung verständlich ist. Sie werden von Screenreader-Software vorgelesen und sollten daher prägnant, informativ und kontextbezogen formuliert sein.
Prägnanz: Die Beschreibung sollte so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig sein – idealerweise zwischen 1–2 Sätzen
Verzicht auf redundante Formulierungen: Einleitungen wie „Bild von…“ oder „Abbildung zeigt…“ sind zu vermeiden, da Screenreader bereits ankündigen, dass es sich um ein Bild handelt.
Dekorative Grafiken: Grafiken ohne Informationswert (z. B. Layout-Elemente, Zierbilder) erhalten einen leeren Alternativtext (alt=""
) oder werden entsprechend semantisch als dekorativ markiert (z. B. mit role="presentation"
), damit sie von Screenreadern ignoriert werden.
Komplexe Abbildungen (z. B. Diagramme, wissenschaftliche Visualisierungen): Hier empfiehlt sich ein zweistufiger Ansatz:
-Ein kurzer Alt-Text mit der Kernaussage der Grafik.
-Eine ausführliche Beschreibung im Fließtext oder über eine separate verlinkte Seite.