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Die Zuordnung von Aufwendungen bei originär privaten Veräußerungsgeschäften

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Die Zuordnung von Aufwendungen bei originär privaten Veräußerungsgeschäften (Volume 77) (English shop)

Moritz Klein (Author)

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ISBN-13 (Hard Copy) 9783736995987
ISBN-13 (eBook) 9783736985988
Language Alemán
Page Number 276
Lamination of Cover matt
Edition 1.
Book Series Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Volume 77
Publication Place Göttingen
Place of Dissertation Leipzig
Publication Date 2017-08-08
General Categorization Dissertation
Departments Law
Keywords Steuerrecht, Punktuelle Einkunftsarten; Einmaltatbestände; Veranlassung; Zuordnung; 17 EStG; 20 Abs. 2 EStG; 23 EStG
Description

Das deutsche Einkommensteuerrecht lässt Wertveränderungen des Privatvermögens grundsätzlich steuerlich unberücksichtigt. Dieser Grundsatz wird jedoch zunehmend durchbrochen. So führte insbesondere die Verlängerung der Haltenszeiten bei der Veräußerung privater Vermögensgegenstände in § 23 EStG sowie die Herabsetzung der Beteiligungsschwellen bei der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalbeteiligungen in § 17 EStG zu einer immer weiterreichenden Steuerverstrickung des Privatvermögens. Dies ist nur dann gerechtfertigt, wenn umgekehrt auch die mit diesen Einkunftsarten im Zusammenhang stehenden Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Insbesondere im Bereich der nachträglich anfallenden Aufwendungen – etwa in Form von Schuldzinsen – wurde dies jedoch bis zu einer nunmehr erfolgten Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht für möglich erachtet. Die vorliegende Arbeit nimmt diese Änderung der Rechtsprechung zum Anlass, um die Zuordnung und Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen bei den originär privaten Veräußerungsgeschäften der §§ 17, 20 Abs. 2 und 23 EStG einer umfassenden Untersuchung zu unterziehen. Neben grundlegenden Fragen zum erforderlichen Veranlassungszusammenhang zwischen den einzelnen Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart wird insbesondere auf die Besonderheiten der den Kernpunkt dieser Arbeit bildenden Einmaltatbestände eingegangen.