Cuvillier Verlag

Publications, Dissertations, Habilitations & Brochures.
International Specialist Publishing House for Science and Economy

Cuvillier Verlag

De En Es
Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendstrafrechts der DDR ab 1968.

Hard Copy
EUR 27.00 EUR 25.65

E-book
EUR 0.00

Download
PDF (660 KB)
Open Access CC BY 4.0

Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendstrafrechts der DDR ab 1968. (English shop)

Verbunden mit einem rechtsvergleichenden Ausblick auf das Jugendgerichtsgesetz der Bundesrepublik.

Kerstin Eich (Author)

Preview

Table of Contents, Datei (25 KB)
Extract, Datei (36 KB)

ISBN-13 (Printausgabe) 3867277664
ISBN-13 (Hard Copy) 9783867277662
ISBN-13 (eBook) 9783736927667
Language Alemán
Page Number 174
Edition 1 Aufl.
Volume 0
Publication Place Göttingen
Place of Dissertation Universität Münster
Publication Date 2008-10-08
General Categorization Dissertation
Departments Law
Description

Die Auseinandersetzung mit dem Jugendstrafrecht der DDR nach dem Jahre 1968 zeigt die kritischen aber auch erwähnenswerten Regelungen dieses Rechtsgebiets der DDR. Die wesentlichen Eckpunkte und auch die Unterschiede zum Jugendstrafrecht der BRD sollen im Folgenden zusammengefasst werden: Durch die Eingliederung des Jugendstrafrechts in das allgemeine Strafrecht der DDR ist eine „Gleichsetzung“ der Jugend- und Erwachsenenkriminalität vorgenommen worden. Der Grund dafür wurde darin gesehen, dass es zur Herausbildung eines einheitlichen sozialistischen Bewusstseins keine getrennten Wege für Erwachsene und Jugendliche mehr geben dürfe. Dennoch sollte auf das Entwicklungsstadium, in dem sich die Jugendlichen befinden, Rücksicht genommen werden. Durch die Reform sollte im Strafverfahren gegen Jugendliche die erzieherische Einflussnahme individuell auf die Persönlichkeit des Jugendlichen gerichtet und eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglicht werden. So sollte der Erziehungsgedanke – weg von der Ausprägung des JGG 1952 – wieder zu seiner ursprünglichen Bedeutung hin. Der Erziehungsgedanke und seine Bedeutung für das Jugendstrafrecht ist ebenso in der derzeit laufenden kriminalpolitischen Diskussion ein umfassendes Diskussionsthema, da dessen Abschaffung gefordert wird. Dies kann aufgrund des bedeutenden und prägenden Einflusses des Erziehungsgedankens auf das Jugendstrafrecht nicht befürwortet werden. Auch der Vergleich zum Jugendstrafrecht der DDR kann keine andere Sichtweise hervorrufen.