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Das Stimmrecht im Wohnungseigentums- und Stockwerkeigentumsrecht

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Das Stimmrecht im Wohnungseigentums- und Stockwerkeigentumsrecht (Volume 82) (English shop)

Eine vergleichende Untersuchung des deutschen, schweizerischen und liechtensteinischen Rechts

Oliver Martin (Author)

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ISBN-13 (Hard Copy) 9783736998520
ISBN-13 (eBook) 9783736988521
Language Alemán
Page Number 252
Edition 1.
Book Series Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Volume 82
Publication Place Göttingen
Place of Dissertation Liechtenstein
Publication Date 2018-08-29
General Categorization Dissertation
Departments Law
Keywords Stimmrecht, Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsübertragung, Stimmverbot, persönliches Stimmrecht, nichtpersönliche Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsabspaltung, Beschränkung der Stimmrechtsübertragung, Wohnungseigentum, Wohnungseigentümerversammlung, Stockwerkeigentum, Stockwerkeigentümerversammlung, Eigentümerversammlung, Vollmacht, Schweiz, Liechtenstein, Rechtsvergleich, Umlaufbeschluss, Zirkulationsbeschluss, Verwalter, Übertragung, Grenzen der Beschränkung, Vereinbarung, Beschluss, Gesamtumstände
Description

Die Arbeit analysiert das Stimmrecht im deutschen Wohnungseigentumsrecht, sowie im schweizerischen und liechtensteinischen Stockwerkeigentumsrecht aus vergleichender Sicht. Nach einem Überblick über die jeweilige historische Entwicklung und über die jeweiligen Rechtsgrundlagen werden im zweiten und dritten Kapitel das persönliche Stimmrecht und dessen Ausübung, im vierten Kapitel die nichtpersönliche Stimmrechtsausübung und im fünften und sechsten Kapitel die Stimmrechtsübertragung und deren Grenzen untersucht, wobei der letzte Abschnitt jedes Kapitels dem Rechtsvergleich gewidmet ist und rechtspolitische Vorschläge samt ausformulierten Gesetzestexten zum deutschen, schweizerischen und liechtensteinischen Recht beinhaltet. Erarbeitet wurde ferner ein Ausnahmenkatalog für die Unzumutbarkeit der Berufung auf eine stimmrechtsvertretungsbeschränkende Vereinbarung, wonach es einem Vertreter entgegen einer anderslautenden Vereinbarung der Eigentümer dennoch gestattet ist, das Stimmrecht für den verhinderten Stimmrechtsinhaber auszuüben.