Cuvillier Verlag

Publications, Dissertations, Habilitations & Brochures.
International Specialist Publishing House for Science and Economy

Cuvillier Verlag

De En Es
Die Gewerbsmäßigkeit als Strafschärfungsgrund

Hard Copy
EUR 53.98

E-book
EUR 37.80

Die Gewerbsmäßigkeit als Strafschärfungsgrund (English shop)

Eine rechtsvergleichende Betrachtung der deutschen, österreichischen und Schweizer Rechtslage

Charlotte Drachenberg (Author)

Preview

Extract, PDF (310 KB)
Table of Contents, PDF (180 KB)

ISBN-13 (Hard Copy) 9783736979062
ISBN-13 (eBook) 9783736969063
Language Alemán
Page Number 172
Lamination of Cover matt
Edition 1.
Publication Place Göttingen
Place of Dissertation Frankfurt/Oder
Publication Date 2023-10-20
General Categorization Dissertation
Departments Law
Keywords Strafrecht, Tatstrafrecht, Individueller Schuldvorwurf, criminal law, criminal law, individual guilt, Schuldangemessenes Strafen, punishment commensurate with guilt, Constitutio Criminalis Carolina
Description

Die Bestrafung eines Menschen soll nach dem Tatstrafrecht nur dann zulässig sein, wenn sich sein rechtswidriger Wille in einem objektiven Moment manifestiert. Das Wissen und Wollen – in der strafrechtlichen Terminologie als Vorsatz bezeichnet – reicht nicht aus, um eine Strafbarkeit zu begründen. Hinzutreten muss ein Tun oder Unterlassen des Täters. Das deutsche Strafrecht verlangt mithin eine sozialschädliche Störung in der Außenwelt. Diesem Gedanken steht das strafrechtlich relevante Merkmal der Gewerbsmäßigkeit möglicherweise entgegen. Diese Arbeit dient dem Versuch, den Widerspruch zu belegen und gegebenenfalls aufzulösen. Vereinzelte wissenschaftliche Beiträge haben bereits darauf aufmerksam gemacht, dass der Auslegung des Merkmals kritisch entgegenzutreten ist. Hintergrund sind mögliche straf- und verfassungsrechtliche Fragen, die der Begriff der Gewerbsmäßigkeit in seiner hergebrachten Verwendung aufwirft, sodass er einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden muss. Die von der deutschen Rechtsprechung seit über einem Jahrhundert vertretene Auslegung lässt Zweifel an der zeitgemäßen Anwendung des Merkmals aufkommen.