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Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als inländische Eingriffsnormen des Internationalen Arbeitsrechts

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Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als inländische Eingriffsnormen des Internationalen Arbeitsrechts (Volume 41) (English shop)

Unter Berücksichtigung der Rom I-Verordnung

Philip Wenninger (Author)

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ISBN-13 (Hard Copy) 9783954043095
ISBN-13 (eBook) 9783736943094
Language Alemán
Page Number 190
Lamination of Cover matt
Edition 1. Aufl.
Book Series Reihen des Cuvillier-Verlages - Rechtswissenschaften
Volume 41
Publication Place Göttingen
Place of Dissertation Augsburg
Publication Date 2012-12-14
General Categorization Dissertation
Departments Law
Keywords Arbeits- und Sozialrecht, Internationales Recht und ausländisches Recht
Description

Seit Inkrafttreten der Rom I-Verordnung ist das Internationale Privatrecht der vertraglichen Schuldverhältnisse Bestandteil des sekundären Gemeinschaftsrechts. Es wird nunmehr für alle teilnehmenden Unionsstaaten einheitlich geregelt, nach welcher Rechtsordnung internationale Sachverhalte zu behandeln sind. Die Verbindung zu einem ausländischen Staat stellt in Zeiten eines vereinten Europas auch im Arbeitsrecht beileibe keine Seltenheit mehr dar. Es gibt unzählige Situationen, in denen EU-Bürger ihre Arbeit vorübergehend oder dauerhaft in benachbarten Mitgliedstaaten oder sogar ganz außerhalb der Europäischen Union verrichten. Damit wächst für die beteiligten Personen und Unternehmen das Risiko, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, der über die Grenzen ihres jeweiligen Aufenthalts- bzw. Sitzstaats hinausgeht. Nicht selten führt das Kollisionsrecht dabei zur Anwendbarkeit einer ausländischen Rechtsordnung. Besteht in einem solchen Fall die Gefahr, dass das Mindestschutzniveau des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch die Anwendung fremden Rechts unterschritten wird, ist die Frage entscheidend, wann ein Eingriff in das maßgebliche Arbeitsstatut gerechtfertigt ist, um inländischem Antidiskriminierungsrecht ungeachtet der allgemeinen Anknüpfungsmethode zur Geltung zu verhelfen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Eingriffsnormen im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO sind.